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Heidekreis hebt letzte Allgemeinverfügung im Zusammenhang mit dem Coronavirus auf

Mit Wirkung vom 1. März 2023 (Mittwoch) hat die Landesregierung die Niedersächsische Corona-Verordnung aufgehoben. Damit entfallen die letzten landesrechtlich geregelten Corona-Schutzmaßnahmen. Einzig die vom Bund per Infektionsschutzgesetz auferlegte FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern sowie Patientinnen und Patienten in Arztpraxen und medizinischen bzw. therapeutischen Einrichtungen soll bis zum Auslaufen der entsprechenden Normen am 7. April 2023 aufrechterhalten bleiben.

Mit den aktuellen rechtlichen Änderungen einher geht die erforderliche Aufhebung der Allgemeinverfügung des Heidekreises zur Verpflichtung des Anbietens von Corona-Testungen für den Besuch von Heimen durch die Einrichtungen. Diese ist zum 1. März 2023 außer Kraft getreten. Die Aufhebungsverfügung steht unter www.heidekreis.de/bekanntmachung zum Lesen bereit.