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Windenergieausbau im Heidekreis

Neues Teilflächenziel im Gesetzesentwurf verankert

2,55 Prozent lautet das neue Teilflächenziel für Windenergie für den Heidekreis. Dies entspricht einer Fläche von 4800 Hektar. Festgelegt sind diese Zahlen im neuen Gesetzentwurf zur Steigerung des Ausbaus von Windenergieanlagen in Niedersachsen. Bisher war für den Heidekreis ein Teilflächenziel von 3,18 Prozent der Landkreisfläche vorgesehen, was ungefähr 6000 Hektar entsprach.

Die Reduzierung des Flächenziels für den Heidekreis führt der Erste Kreisrat Oliver Schulze auf militärische Belange zurück. Bereits in der vergangenen Woche war bekannt geworden, dass weitere Flächen für die Ausweisung für Windkraft im Heidekreis aufgrund militärischer Belange nicht infrage kommen. „Insofern ist die Reduzierung des Teilflächenziels die logische Konsequenz aus dieser aktuellen Entwicklung“, so Schulze. Der Heidekreis werde seine Planungen auf Grundlage der aktualisierten Zahlen wie vorgesehen fortsetzen.

Kritik übt der Erste Kreisrat jedoch an dem im Gesetzentwurf vorgesehenen Zeitrahmen. „Das Ausbauziel von 2,55 Prozent ist bis zum 31. Dezember 2026 nicht zu erreichen. Wir reden hier über einen äußerst komplexen und anspruchsvollen Planungsprozess“, erklärt Schulze. Hinzu kämen knappe Kapazitäten bei Umweltbüros und ein sich auch hier niederschlagender Fachkräftemangel. Schulze sieht somit noch Nachbesserungsbedarf am Gesetzentwurf.