Information on matters concerning foreign nationals and asylum

Chancen-Aufenthaltsrecht

Das Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts ist in Kraft getreten. Mit der Neuregelung vollzieht die Bundesregierung einen ersten wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem Neuanfang in der Asyl-, Migrations- und Integrationspolitik sowie einer umfassenden Modernisierung des Einwanderungsrechts. Die im Gesetz geregelte 18-monatige Aufenthaltserlaubnis wird langjährig Geduldeten die Möglichkeit geben, die notwendigen Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland zu erfüllen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem PDF-Dokument "Das Chancen-Aufenthaltsrecht § 104c Aufenthaltsgesetz (AufenthG)".