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Coronavirus

Allgemeine Information

Wer als erkrankte Person, Ansteckungs- oder Krankheitsverdächtige oder Ansteckungs- oder Krankheitsverdächtiger aufgrund der IfSG-Verbote gemäß § 56 IfSG die bisherige Erwerbstätigkeit nicht nachgehen kann und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, kann eine Entschädigung in Geld erhalten. Dies setzt voraus, dass das Gesundheitsamt des Heidekreises eine entsprechende Quarantäne angeordnet hat. Außerdem können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Entschädigung erhalten, wenn sie einen Verdienstausfall aufgrund eines angeordneten Tätigkeitsverbot nach § 31 IfSG oder fehlender Kinderbetreuungsmöglichkeiten erleiden. Soweit die zuständige Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist, kommt es regelmäßig nicht zu einem Verdienstausfall.

  • Wegfall der Entschädigungsleistungen
    Mit dem Außerkrafttreten der Nds. Absonderungsverordnung zum 31.01.2023 endet die Pflicht, sich bei einem positiven Corona-Test abzusondern. Außerdem muss bei einem positiven Schnelltest kein PCR-Test mehr durchgeführt werden. Durch den Wegfall dieser Isolations- und Testpflicht sind die Anspruchsvoraussetzungen des § 56 IfSG nicht mehr gegeben, sodass infolgedessen für Corona-Fälle, die nach dem 31.01.2023 aufgetreten sind, keine Entschädigungsleistungen mehr bewilligt werden können.
     
  • Verjährung von Entschädigungsansprüchen
    Da sämtliche Entschädigungsansprüche innerhalb einer Frist von zwei Jahren nach Einstellung der verbotenen Tätigkeit bzw. dem Ende der Absonderung gestellt werden müssen (§ 56 Abs. 11 IfSG), ist eine Antragsstellung für Corona-Fälle insofern spätestens nur noch bis zum 31.01.2025 möglich.

Online-Antrag, Informationen, Antworten auf Fragen

Ausführliche Informationen und die Möglichkeit einen Antrag auf Entschädigung online zu stellen, sind zu finden auf der Internetseite des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Der Online-Antrag unterstützt bei der Zuordnung zur zuständigen Behörde und durch die einfache Eingabe der für eine Antragstellung erforderlichen Informationen.