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Corona- und Quarantäne-Verordnung
NEU - 11.04.2021: Die Landesregierung hat mit Gültigkeit ab Montag, dem 12. April 2021, die Corona-Verordnung angepasst. Der § 13 (Schulen), der § 12 Abs. 4 (Kindertageseinrichtungen) und der § 18 Abs. 5 (Weitergehende Anordnungen) sind von den Änderungen betroffen. Die Änderungsverordnung nebst Begründung steht hier zum Lesen bereit.
Die geänderte Änderungverordnung tritt am 28.03.2021 in Kraft. Die Lesefassung kann hier eingesehen werden. Sämtliche Neuerungen sind in Gelb markiert.
Die Gültigkeit der Quarantäne-Verordnung wurde bis zum 18. April 2021 verlängert. Sie steht hier als Lesefassung zur Verfügung.
Die 7-Tagesinzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen/Einwohner des Heidekreises liegt am 13. April 2021, 9:00 Uhr, bei 108,8.
Impftermine und Impfzentrum
Der Heidekreis kann keine Impftermine vergeben. Terminvergaben sind über die Hotline des Landes unter der Telefonnummer 0800 99 88 665 von Montag bis Samstag in der Zeit von 8.00 bis 20.00 Uhr oder über das Onlineportal des Landes unter www.impfportal-niedersachsen.de möglich. Aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit von Impfstoff kann es leider sein, dass das Impfzentrum Heidekreis vorübergehend keine Termine anbieten kann. Über die Hotline des Landes oder das Onlineportal besteht dann auch die Möglichkeit, sich auf eine Warteliste setzen zu lassen. Weitere Informationen zum Impfzentrum (Heidmark-Halle) in Bad Fallingbostel können Sie hier einsehen.
Allgemeinverfügungen des Heidekreises
- Allgemeinverfügung des Heidekreises zur Festlegung von Örtlichkeiten bemäß der Corona-VO für den Bereich des Pietzmoores der Stadt Schneverdingen vom 29.03.2021. Die Verfügung können Sie hier lesen.
- Meldepflicht für Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe, die Personen beschäftigen, die in Sammelunterkünften oder betriebseigenen oder angemieteten Unterkünften untergebracht sind. Die Verfügung können Sie hier lesen.
Bürgertelefon - Wir sind für Sie da!
Während der Dienstzeiten des Gesundheitsamtes von montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 16 Uhr werden Fragen rund um das Thema Coronavirus beantwortet. Sie erreichen das Bürgetelefon unter der Telefonnummer 0800 81 81 600.
Außerhalb dieser Sprechzeiten ist der kassenärztliche Notdienst unter der Telefonnummer 116117 erreichbar.