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Umweltschutz

Inspektionen und Genehmigungen/Anordnungen von Tierhaltungsanlagen nach der Industrie-Emissions-Richtlinie (IED)

Der Bund hat die europäische Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen, kurz IE-RL oder IED (engl. Industrial Emissions Directive), in nationales Recht umgesetzt. Ziel der Vorschrift ist es, die von Industrieanlagen ausgehenden Umweltbelastungen für Luft, Wasser und Boden zu vermeiden, zu vermindern und so weit wie möglich zu beseitigen.

Zu den betroffenen Branchen gehören unter anderem tierhaltende Betriebe, die folgende Anlagengröße überschreiten:

  • 40.000 Geflügelplätze
  • 2.000 Mastschweineplätze oder
  • 750 Sauenplätze

Gemischte Bestände werden dabei anteilig umgerechnet.

Für die betroffenen Anlagen ergeben sich zusätzliche Anforderungen. Sie unterliegen vor allem einer besonderen Überwachung, bei der regelmäßige Vor-Ort-Besichtigungen stattfinden. Diese Ortsbesichtigung hat alle drei Jahre und für PRTR-Anlagen (Pollutant Release and Transfer Register=Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister) alle zwei Jahre zu erfolgen.

Das Niedersächsische Umweltministerium hat mit Erlass vom 23.10.2013 festgelegt, wie diese Vor-Ort-Besichtigungen durchzuführen sind. Die zuständigen Behörden müssen hierzu den im Erlass abgedruckten Inspektionsbericht verwenden. Im Wesentlichen ist zu kontrollieren, ob die Stallgebäude einschließlich der zugehörigen Nebenanlagen wie zum Beispiel Güllelagerstätten so betrieben werden wie genehmigt. Das gilt vor allem für die Lüftungsanlagen, Filter und Güllelagerstätten. Von besonderer Bedeutung ist auch, ob die wasser- und abfallrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

Die Ortsbesichtigung führt der Heidekreis durch. Die Kontrolle wird grundsätzlich vorher angemeldet. Die Ortsbesichtigung ist kostenpflichtig. Die Kosten richten sich nach dem erforderlichen Zeitaufwand. Diese trägt der Anlagenbetreiber.

Das Ergebnis der Ortsbesichtigung ist auf dem Inspektionsbericht zu dokumentieren. Sollten sich Mängel ergeben, leitet der Heidekreis die notwendigen verwaltungsrechtlichen Maßnahmen ein, damit diese umgehend beseitigt werden. Das Inspektionsergebnis ist dem Betreiber spätestens zwei Monate nach dem Termin mitzuteilen und spätestens vier Monate nach dem Termin im Internet zu veröffentlichen.

Weiterführende Informationen und Links zu den genannten Gesetzen, Erlassen und Vordrucken sind auf den Seiten des Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz bereitgestellt.

Bei Fragen steht Ihnen gerne Frau Boyer telefonisch unter 05191 970-641 oder
 per E-Mail unter p.boyer@heidekreis.de zur Verfügung.
 



Ergebnisse der Inspektionen

Nachfolgend werden die Ergebnisberichte der durchgeführten Inspektionen bekannt gemacht. Die Auflistung richtet sich nach dem Datum der Vor-Ort-Besichtigung.

2015:

2016: 

2017:

2018:

2019:

2020:

2021

2022


 
Genehmigungen und Anordnungen

Im Folgenden werden ausschließlich Genehmigungen und Anordnungen dargestellt, die seit Inkrafttreten der Industrie-Emissions-Richtlinie (IED) am 02.05.2013 erteilt wurden.

2013

2014