Leistungsbeschreibung
Für die Errichtung, der Änderung und das Betreiben von bestimmten Anlagen ist eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erforderlich.
Die Genehmigung wird von der Unteren Immissionsschutzbehörde - hier dem Landkreis Heidekreis - auf Antrag erteilt. Ein Vorhaben ist zulässig, wenn keine schädlichen Umwelteinwirkungen zu erwarten sind. Eine besondere Rolle nimmt die Genehmigung nach dem BImSchG durch ihre Konzentrationswirkung ein. Alle weiteren Genehmigungen, wie zum Beispiel die Baugenehmigung, werden als Bestandteil der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gleichzeitig erteilt.
Aufgrund des oftmals komplexen Prüfumfangs besteht die Möglichkeit, für die Errichtung eines Teils einer Anlage oder für die Errichtung und den Betrieb eines Teils einer Anlage einen Antrag auf Teilgenehmigung einzureichen.
Die Genehmigung gilt in der Regel drei Jahre. Eine Verlängerung ist auf Antrag möglich.
Zulassung vorzeitigen Beginns
Besteht ein betriebliches oder öffentliches Interesse, können ein Antrag auf die Zulassung des vorzeitigen Beginns für die Errichtung der baulichen Anlage und die Prüfung der betrieblichen Anlagen bei der Unteren Immissionsschutzbehörde eingereicht werden.
Änderungen zur Genehmigung nach dem BImSchG
Wenn nach dem Erteilen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung Änderungen an der Anlage notwendig werden, sind diese vom Betreiber der Unteren Immissionsschutzbehörde nach § 15 BImSchG anzuzeigen. Die Untere Immissionsschutzbehörde prüft diese Anzeige. Wird festgestellt, dass es sich um eine wesentliche Änderung handelt, ist zusätzlich ein Genehmigungsverfahren nach §16 BImSchG erforderlich. Ein entsprechendes Formular finden Sie in Kürze hier.
Die Bearbeitung in der Landkreisverwaltung erfolgt ähnlich wie im Baugenehmigungsverfahren.
Wiederkehrende Prüfungen
Bauliche Anlagen, die den Vorgaben des BImSchG und den darauf basierenden Verordnungen entsprechen müssen, bedürfen aufgrund ihrer umweltrechtlichen Relevanz häufig auch nach der Schlussabnahme einer regelmäßigen Überprüfung. Der Rhythmus für die wiederkehrenden Prüfungen richtet sich nach Art des Betriebes. Die Besichtigungstermine werden, nach vorheriger Terminvereinbarung, von der Unteren Immissionsschutzbehörde koordiniert.
Maßgebliche Rechtsgrundlagen
Was müssen Sie einreichen?
- Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung
- Online-Formular (online ausfüllen und einreichen)
- Antrag auf Baugenehmigung (Informationen dazu finden Sie auf dieser Seite im Themenbereich "Baugenehmigung" - Informationen zu den erforderlichen Unterlagen sind in Register 12 - Bauantrag dargestellt.)
Worüber müssen Sie sich während der Umsetzung Ihres Bauvorhabens informieren?
Die Baugenehmigung kann Auflagen zur Information an die Bauaufsichtsbehörde enthalten, wenn bestimmte Bauzustände erreicht sind. Auch andere Situationen sind meldepflichtig. Für einige dieser Situationen werden folgende Formulare bereitgestellt:
Gebühren
Die Bearbeitung ist gebührenpflichtig.
Online-Einsicht in die Verfahrensakte
- als Bauherrin/Bauherr: Über die Online-Plattform Bauen des Heidekreises können Sie jederzeit in die Verfahrensakte Einblick nehmen. Nutzen Sie dazu die Ihnen mit der Eingangsbestätigung schriftlich übermittelten Zugangsdaten.
- als Entwurfsverfasserin/Entwurfsverfasser: Registrierte Nutzerinnen und Nutzer der Online-Plattform Bauen des Heidekreises können jederzeit als Verfahrensbeteiligte in die Verfahrensakte Einblick nehmen und weitere Unterlagen online einstellen.