Für die Windenergie an Land sieht das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 Ausbauziele in Höhe von 115 Gigawatt in 2030 und 157 Gigawatt in 2035 vor.
Das bisherige Ausbautempo reicht jedoch bislang und absehbar nicht aus, um die Ziele des EEG 2023 zu erfüllen. Der schleppende Ausbau der Windenergie an Land in den zurückliegenden Jahren ist ein starkes Indiz für vielfältige Hemmnisse auf verschiedenen Ebenen, unter anderem auf der Ebene der Flächenausweisung.
Um die energiewirtschaftlichen Flächenbedarfe mittel- und langfristig decken zu können, wurden mit dem am 1. Februar 2023 in Kraft getretenen „Wind-an-Land-Gesetz“ (WaLG) Flächenziele für die Ausweisung von Windenergiegebieten geregelt:
- Ziel ist die Bereitstellung von insgesamt 2 % der Fläche Deutschlands für die Windenergie an Land bis Ende 2032.
- Bis Ende 2027 soll ein Zwischenziel von 1,4 % der Bundesfläche erreicht werden.
Das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) sieht dafür landesspezifisch geltende Flächenziele, die sogenannten Flächenbeitragswerte, vor. Der Flächenbeitragswert eines Bundeslandes ist somit ein prozentualer Anteil der Landesfläche, der für die Windenergie an Land auszuweisen ist.
Für Niedersachsen wurde
- bis Ende 2027 ein Flächenbeitragswert von 1,7 % und
- bis Ende 2032 ein Flächenbeitragswert von 2,2 %
festgeschrieben.
Das Land Niedersachsen plant durch ein eigenes Windenergie-an-Land-Gesetz, die Landkreise als Träger der Regionalplanung zu verpflichten, die Flächen für die Windenergie auszuweisen.
Hierzu hat das Land Niedersachsen eine Windflächenpotenzialstudie in Auftrag gegeben, die das vorgegebene 2,2 % Ziel für die einzelnen Planungsregionen nach fachlichen und objektiven Kriterien wie Besiedlungsdichte, Abständen zur Wohnbebauung, Belangen der Bundeswehr sowie FFH-, Naturschutz- und Vogelschutzgebieten berechnet hat.
Für den Landkreis Heidekreis ist dabei ein auszuweisender Flächenanteil von zurzeit 3,18 %, dies sind circa 5.979 ha, ermittelt worden.
Der erste Entwurf des Windenergie-an-Land-Gesetzes soll noch im Mai 2023 ins Landeskabinett eingebracht werden, bevor es letztendlich nach der förmlichen Anhörung der Landkreise dem Landtag zugeleitet wird. Mit dem Inkrafttreten wird noch in diesem Jahr zu rechnen sein.
24. Mai 2023 - Neues Teilflächenziel im Gesetzesentwurf verankert
2,55 Prozent lautet das neue Teilflächenziel für Windenergie für den Heidekreis. Dies entspricht einer Fläche von 4.800 Hektar. Festgelegt sind diese Zahlen im neuen Gesetzentwurf zur Steigerung des Ausbaus von Windenergieanlagen in Niedersachsen. Bisher war für den Heidekreis ein Teilflächenziel von 3,18 Prozent der Landkreisfläche vorgesehen, was ungefähr 6.000 Hektar entsprach.
Die Reduzierung des Flächenziels für den Heidekreis führt der Erste Kreisrat Oliver Schulze auf militärische Belange zurück. Bereits in der vergangenen Woche war bekannt geworden, dass weitere Flächen für die Ausweisung für Windkraft im Heidekreis aufgrund militärischer Belange nicht infrage kommen. „Insofern ist die Reduzierung des Teilflächenziels die logische Konsequenz aus dieser aktuellen Entwicklung“, so Schulze. Der Heidekreis werde seine Planungen auf Grundlage der aktualisierten Zahlen wie vorgesehen fortsetzen.
Kritik übt der Erste Kreisrat jedoch an dem im Gesetzentwurf vorgesehenen Zeitrahmen. „Das Ausbauziel von 2,55 Prozent ist bis zum 31. Dezember 2026 nicht zu erreichen. Wir reden hier über einen äußerst komplexen und anspruchsvollen Planungsprozess“, erklärt Schulze. Hinzu kämen knappe Kapazitäten bei Um-weltbüros und ein sich auch hier niederschlagender Fachkräftemangel. Schulze sieht somit noch Nachbesserungsbedarf am Gesetzentwurf.