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    Aktuelles Projekt: SuedLink - Die Stromtrasse von Nord- nach Süddeutschland

    Projekt:
    Quelle: TenneTMit dem Namen SuedLink wird das größte Infrastrukturprojekt der Energiewende bezeichnet. Die Gleichstromverbindung hat insgesamt eine Länge von rund 800 Kilometern. Das Vorhaben wird als Gemeinschaftsprojekt der beiden Übertragungsnetzbetreiber TenneT und TransnetBW durchgeführt.

    In den Bundesbedarfsplan wurden innerhalb des Vorhabens SuedLink zwei Verbindungen, zwischen Wilster bei Hamburg und Grafenrheinfeld in Bayern (Vorhaben 3) sowie zwischen Brunsbüttel in Schleswig-Holstein und Großgartach in Baden-Württemberg (Vorhaben 4), aufgenommen.

    Bei SuedLink wird die Technik der Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) eingesetzt. Sued-Link soll mit circa 500 Kilovolt betrieben werden und erreicht eine Übertragungskapazität von insgesamt vier Gigawatt (pro Verbindung zwei GW). Die beiden HGÜ-Verbindungen sollten ursprünglich 2016 in den Bau gehen und 2022 in Betrieb genommen werden. Die Gesamtinbetriebnahme ist nun für 2026 geplant.

    Projektplanung:
    Für SuedLink und andere länderübergreifende Netzausbauprojekte kommt ein neues Planungs- und Genehmigungsverfahren zum Einsatz: die Bundesfachplanung. Die Verantwortung für die Bundesfachplanung liegt bei der Bundesnetzagentur.

    Die Bundesfachplanung ist ein zweistufiges formelles Planungs- und Genehmigungsverfahren. Nach einer Phase der intensiven Öffentlichkeitsbeteiligung startete 2017 der erste Teil, dessen Ziel es war, einen 1.000 Meter breiten Korridor zu finden, der sich unter Berücksichtigung der Belange von Mensch und Natur am besten für die Verlegung der SuedLink- Erdkabel eignet. Auf der Internetseite der Bundesnetzagentur können hierzu alle Entscheidungen abgerufen werden.

    In dem nun beginnenden zweiten Teil des Planungs- und Genehmigungsverfahrens, dem Einbau von Erdkabel - Quelle: TenneTPlanfeststellungsverfahren, wird innerhalb des festgelegten 1.000 Meter breiten Korridors der grundstücksgenaue Verlauf für die Erdkabel gesucht.

    Hierzu werden seitens der Vorhabenträger TenneT und TransnetBW abschnittsweise Anträge auf Planfeststellungsbeschlüsse nach § 19 Netzausausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) gestellt werden. Bereits eingereichte Anträge finden Sie auf der Internetseite der TenneT.

    Als nächster Verfahrensschritt sind die Antragskonferenzen vorgesehen. Die (öffentlichen) Antragskonferenzen stellen den ersten formellen Beteiligungsschritt dar. Insbesondere werden in diesem Verfahrensschritt methodische Hinweise und lokales Wissen zu Planungen gesammelt, um anschließend den Untersuchungsrahmen festlegen zu können. 

    Die Antragskonferenzen werden aufgrund der Corona-Pandemie als schriftliche Verfahren durchgeführt. Weitere Hinweise hierzu finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.

    SuedLink im Heidekreis:
    Der Vorhabenträger TenneT hat am 15. April 2021 Anträge auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 NABEG für die Abschnitte B1 der Vorhaben 3 und 4 eingereicht.

    Die Abschnitte B1 führen von den Punkten B 75 südlich der Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel zur Grenze Heidekreis / Region Hannover (siehe Karte).  

    Näheres wie die Antragsunterlagen finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur und den entsprechenden Seiten zum Abschnitt B1 (Vorhaben 3) bzw. Abschnitt B1 (Vorhaben 4).

    Der nächste Verfahrensschritt, die Ausrichtung der Antragskonferenz, wird zurzeit seitens der Bundesnetzagentur auf Grundlage des Plansicherstellungsgesetzes (PlanSIG) im Rahmen eines schriftlichen Verfahrens durchgeführt.

    Die schriftlichen oder elektronischen Stellungnahmen können noch bis zum 11. Juni 2021 an die Bundesnetzagentur übermittelt werden. Auch der Heidekreis wird eine umfassende Stellungnahme abgeben.

    Heidekreis tritt Hamelner Erklärung und SuedLink Kooperation bei:
    Um über die Landesgrenzen hinweg die Interessen in Bezug auf die Planungen des SuedLink-Trassenverlaufs gemeinsam zu verfolgen, haben sich betroffene Landkreise aus Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern zu einer Kooperation zusammengeschlossen. Die Federführung der Kooperation wird vom Landkreis Hameln-Pyrmont übernommen.

    Die Kooperation fordert von den Verantwortlichen unter anderem

    • eine transparente Darstellung des Planungsprozesses,
    • die Grundsätze öffentlicher Planung sowie guter fachlicher Praxis einzuhalten und
    • kritisiert die Reduktion der öffentlichen Diskussion auf kleinräumige Varianten der vorgeschlagenen eigenen Trasse durch die Übertragungsnetzbetreiber.

    Kernthese der Forderungen dabei ist, dass vor der Diskussion kleinräumiger Alternativen, die Auswahl der Trassenkorridore transparent, nachvollziehbar und öffentlich gemacht werden muss.

    Die Forderungen der Kooperation werden in der "Hamelner Erklärung" vom 12. Dezember 2014 gebündelt und öffentlich dargestellt. Die Erklärung ist bislang von über 20 Landkreisen und Regionen unterzeichnet worden.

    Mit Beschluss des Kreisausschuss vom 13. Januar 2015 ist der Heidekreis der Hamelner Erklärung und der Kooperation beigetreten.

    Projektinformationen
    Ausführliche Informationen zum Projekt, zum rechtlichen Rahmen des Netzausbaus sowie zum detaillierten Verfahrensablauf sind unter anderem auf den unten aufgeführten Internetseiten der Bundesnetzagentur, von TenneT sowie des Landes Niedersachsen zu finden:

    www.bundesnetzagentur.de
    www.tennet.eu
    www.hamelner-erklaerung.de

    Stand: 08.06.2021