Im Februar 2017 ist das neue Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) in Kraft getreten. Ins neue LROP hat das Land Niedersachsen in Abschnitt 2.3 neue Ziele der Raumordnung „zur Entwicklung der Versorgungsstrukturen des Einzelhandels“ aufgenommen.
Der Heidekreis hat somit für die raumordnerische Prüfung die Aufgabe erhalten, diese festgelegten Ge- und Verbote wie Beeinträchtigungsverbot, Integrationsgebot, Konzentrationsgebot, Abstimmungsgebot und Kongruenzgebot bei Ansiedlungsvorhaben mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 qm zu berücksichtigen.
Zum Kongruenzgebot hat das LROP als Ziel weiterhin bestimmt, dass die unteren Landesplanungsbehörden die Kongruenzräume für die Ober- und Mittelzentren festzulegen haben, sofern sie nicht bereits im Regionalen Raumordnungsprogramm festgelegt worden sind.
Die Kongruenzräume können durch die unteren Landesplanungsbehörden als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises ermittelt oder durch die Träger der Regionalplanung im eigenen Wirkungskreis regionalplanerisch festgelegt werden.
Da der Heidekreis als Träger der Regionalplanung bisher keine mittelzentrale Kongruenzräume für seine Mittelzentren Munster, Soltau und Walsrode festgelegt hat, wurde in dem Zeitraum vom 16. November 2021 bis zum 31. Dezember 2021 ein Konzeptentwurf zur Ermittlung der mittelzentralen Kongruenzräume in einem Behördenbeteiligungsverfahren interkommunal abgestimmt. In einer Synopse sind sowohl die eingegangenen Stellungnahmen als auch die Erwiderung des Heidekreises sowie das Abwägungsergebnis dokumentiert. Die Synopse (PDF) steht hier zum Download zur Verfügung.
Im Ergebnis hat der Heidekreis nunmehr die mittelzentralen Kongruenzräume für die Mittelzentren Munster, Soltau und Walsrode ermittelt und stellt das Ergebnis in einem Konzept dar. Das Konzept (PDF) kann hier aufgerufen werden.