Aufgabe der Regionalplanung (Raumordnung) ist es, den Gesamtraum der Bundesrepublik Deutschland und seine Teilräume durch zusammenfassende, überörtliche und fachübergreifende Raumordnungspläne, durch raumordnerische Zusammenarbeit und durch Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen zu entwickeln, zu ordnen und zu sichern.
Dabei sind unterschiedliche Anforderungen an den Raum aufeinander abzustimmen. Die auf der jeweiligen Planungsebene auftretenden Konflikte sind auszugleichen sowie Vorsorge für einzelne Nutzungen und Funktionen des Raums zu treffen.
Die Bauleitpläne sind den Zielen der Raumordnung anzupassen und sollen:
- eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch inVerantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringen,
- eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten,
- dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern,
- die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln,
- den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern sowie
- die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.
Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.