Der Heidekreis führt das Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben "Ersatzneubau der Allerbrücke im Zuge der L 191 bei Hodenhagen" auf Antrag der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Verden, durch. Der Plan sieht vor, das vorhandene Brückenbauwerk zurückzubauen und das Ersatzbauwerk in gleicher Lage wieder zu errichten. Als parallele Behelfsumfahrung für den Zeitraum der Bauarbeiten wird bereits die neue Brücke eingesetzt, die nach Abriss des alten Bauwerks und Fertigstellung der neuen Widerlager sowie Brückenpfeiler in ihre endgültige Lage verschoben wird.
Der Plan wurde im März 2023 bei der Samtgemeinde Ahlden für einen Monat zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt. Jede und jeder, der sich von dem geplanten Bauvorhaben betroffen fühlt, konnte bis spätestens zum 17. Mai 2023 Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift erheben.
Entschädigungsansprüche sind, soweit über sie nicht bereits in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, nicht Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens, sondern eines gesonderten Entschädigungsverfahrens. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Abgabe von Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
Für das Vorhaben wurde die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung festgestellt.