Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen umfassen vor allem Leistungen zur Teilhabe an Bildung und heilpädagogische Leistungen im Rahmen der Sozialen Teilhabe. Aber auch Hilfsmittel oder Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie stellen besondere Leistungen der Sozialen Teilhabe dar. Beim Heidekreis werden diese Leistungen im Team Kinder & Jugendliche bearbeitet.
Kinder vor Einschulung
Bei Kindern im Vorschulalter kommen vielfältige heilpädagogische Leistungen im Rahmen der Sozialen Teilhabe in Betracht. Dies können – je nach Alter des Kindes – vor allem folgende Leistungen sein:
• Ambulante heilpädagogische Frühförderung für Kinder
• Integrative Krippen für Kinder im Vorkindergartenalter
• Heilpädagogische Kindergärten und Sonderkindergärten
• Integrative Kindergartenbetreuung und Einzelintegration in Regelkindergärten
• Autismus-Ambulanz
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche
Für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter kommen vor allem Leistungen zur Teilhabe an Bildung in Betracht. Dies können Leistungen in besonderen Schulformen, Assistenzleistungen in Regelschulen oder auch Leistungen in besonderen Wohnformen sein. Nachstehend ein Überblick, welche Leistungen in Betracht kommen können:
• Beschulung in Tagesbildungsstätten
• Einsatz von Schulbegleitungen und Schulassistenzen (vor allem in Regelschulen)
• Beschulung in bestimmten Förderschulen
• Besondere Wohnformen (Internat, Wohnheim), sofern dies für den Schulbesuch erforderlich ist
Für nähere Informationen zu diesen Themen wenden Sie sich bitte an die aufgeführten Ansprechpartnerinnen oder –partner. Wir beraten Sie gern!