Leitung / Aufgaben
Leisten von Beratung, Hilfe und Unterstützung insbesondere dann, wenn Schwierigkeiten im erzieherischen Alltag auftreten, Kinder durch Trennung und Scheidung der Eltern belastet werden, ambulante oder stationäre Hilfen zur Erziehung erforderlich werden, Kinder gefährdet sind und geschützt werden müssen oder ein Kind adoptiert oder Pflegekind werden soll.
Es werden umfassende Aufgaben der Mitwirkung in Verfahren vor den Familien-, Vormundschafts- und Jugendgerichten wahrgenommen.