Leitung / Aufgaben
Wahrnehmen aller Aufgaben des Organs Landrat nach den §§ 85 ff. des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes, unter anderem
- Vorbereiten und Ausführen der Beschlüsse des Kreistages und des Kreisausschusses
- Teilnahme an allen Sitzungen des Kreistages, des Kreisausschusses und der Fachausschüsse
- Leitung der Kreisverwaltung
- Vertretung des Landkreises in Rechts- und Verwaltungsgeschäften sowie in gerichtlichen Verfahren
- Vertretung des Landkreises in verschiedenen Gremien Dritter
- Repräsentative Vertretung des Landkreises nach außen