Leitung / Aufgaben
Der Personalrat vertritt die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landkreises. Aufgabe ist es dafür zu sorgen, dass alle Beschäftigten nach Recht und Billigkeit behandelt werden. Er bestimmt bei allen personellen, organisatorischen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen gemäß niedersächischem Personalvertretungsrecht mit. Dem Personalrat gehören außerdem die Schwerbehindertenvertretung sowie die Jugendvertretung an. Mit deren Vertretern hat der Personalrat für diese Personengruppen ein besonderes Mitbestimmungsrecht.