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Service- Konto
Pflegekinderwesen, Adoptionsvermittlung, Jugendhilfe im Strafverfahren
Frau S. Höpner
Harburger Str. 2
29614 Soltau
05191 970-645 05191 970-99645

Leitung / Aufgaben

Der Pflegekinderdienst kümmert sich um die Vermittlung und Betreuung von Pflegekindern. Zu den Aufgaben gehört es, geeignete Pflegefamilien zu finden, Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien unterzubringen, die Zusammenarbeit zwischen Pflegefamilien und leiblichen Eltern zu unterstützen und die Betreuung und Beratung der Pflegefamilien zu gewährleisten. Darüber hinaus werden potenzielle Pflegeeltern überprüft und geschult und bei erfolgreicher Vermittlung die Hilfeplanung durchgeführt. 

Die Adoptionsvermittlungsstelle vermittelt Kinder oder Jugendliche in geeignete Adoptivfamilien. Sie berät und begleitet adoptionswillige Paare oder Einzelpersonen, nachdem die Eignung durch die Adoptionsvermittlungsstelle festgestellt wurde. Auch bei Stiefkindadoptionen überprüft die Adoptionsvermittlungsstellen, ob die Interessen des Kindes im Vordergrund stehen und begleitet das gesamte Verfahren. Darüber hinaus bietet sie Beratung und Unterstützung für Adoptionsfamilien und vermittelt Kontakte zu professionellen Helferinnen und Helfern. Bei Bedarf werden die Adoptivkinder bei der Herkunftssuche unterstützt. 

Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist im Wesentlichen dafür zuständig, junge Menschen, die in den Rechtsrahmen des Strafrechts geraten sind, zu unterstützen und ihnen beim Überwinden von Schwierigkeiten zu helfen. In diesem Zusammenhang arbeitet die Jugendhilfe eng mit dem Jugendgericht und der Jugendstaatsanwaltschaft zusammen. Die Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren können im Einzelnen Folgendes umfassen: Beratung und Unterstützung des jungen Menschen während des strafrechtlichen Verfahrens, Verfassen einer Stellungnahme zum gerichtlichen Verfahren, Unterstützung bei der Zusammenarbeit der Fachkräfte im Strafverfahren wie Sozialarbeiterinnen oder Sozialarbeiter, Beratungsstellen, etc., Einbindung der sozialen Umgebung des jungen Menschen, wie zum Beispiel die Familie und das soziale Netzwerk, um auf die bestehenden Probleme einzugehen und ggf. Hilfe bereitzustellen bzw. zu vermitteln und die Überwachung und Berichterstattung an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft bezüglich der Einhaltung von Auflagen und Maßnahmen. Das Ziel der Jugendhilfe im Strafverfahren ist es, den jungen Menschen dabei zu unterstützen, passende Maßnahmen und Hilfen anzunehmen, die eine positive Entwicklung fördern und so eine erfolgreiche Resozialisierung zu erreichen.