Leitung / Aufgaben
Durchführen von Raumordnungsverfahren, Beteiligung an Planungen und Maßnahmen, Neuaufstellen des Regionalen Raumordnungsprogramms 2008, Mitarbeit in regionalen Kooperationen.
Im Rahmen verschiedener Bauleitplanungen werden aus städtebaulicher Sicht im jeweiligen Genehmigungsverfahren die planungsrechtlichen Stellungnahmen des Landkreises abgegeben. Für andere Genehmigungsverfahren (einzelne Bauvorhaben) sind die planungsrechtlichen und städtebaulichen Belange hin-sichtlich der Zulässigkeit des Vorhabens zu prüfen. Ebenfalls sind Flächennutzungspläne der Kommunen zu genehmigen.
Der rechtliche Denkmalschutz und die Denkmalpflege sowie sämtliche Kulturangelegenheiten werden hier wahrgenommen.