Leitung / Aufgaben
Pflegschaften, Vormundschaften und Beistandschaften für Kinder und Jugendliche. Beurkunden und Beglaubigen, Erteilen vollstreckbarer Urkunden gem. §§ 59, 60 SGB VIII. Durchführen des Unterhaltsvorschussgesetzes. Beraten in Abstammungs- und Unterhaltsfragen.