Manchmal benötigen Eltern bei Sorgen und Problemen mit Kindern nur einen Rat. Manchmal ist die Situation in der Familie aber auch so verfahren, dass sie allein nicht mehr weiter wissen. In diesen Situationen können sich Familien, Kinder und Jugendliche an den Bezirkssozialdienst wenden. Die Fachkräfte vermitteln in Konfliktsituationen, beraten professionell bei Erziehungsproblemen sowie familienrechtlichen Konflikten und informieren über weitergehende passgenaue Hilfen zur Erziehung oder psychologische Unterstützungsmöglichkeiten. Ein Vertrauensverhältnis aufzubauen und die Bedürfnisse aller Beteiligten zu berücksichtigen, sind wichtige Leitlinien der Arbeit.
Hilfen zur Erziehung
Einige Eltern brauchen eine Zeit lang intensivere Hilfe bei der Erziehung. Die Arbeit der Fachkräfte im Bezirkssozialdienst (BSD) zielt darauf ab, die Eltern so zu unterstützen, dass sie mit ihren Kindern und als Familie auf Dauer zurecht kommen. Deshalb wird im Einzelfall eine geeignete Hilfe vermittelt, vielleicht eine Erziehungsberatung, ein Elternkurs, eine Sozialpädagogische Familienhilfe oder eine unmittelbare Hilfe für das Kind oder den Jugendlichen.
Wenn ein weiteres Zusammenleben mit der Familie nicht möglich ist, sucht das Jugendamt unter Beteiligung der Familie eine geeignete Pflegefamilie für das Kind oder vermittelt es in eine gute Einrichtung. Je nach Familiensituation und Vereinbarung mit den Eltern und Kindern kann die Unterbringung vorübergehend oder auf Dauer erfolgen.
Trennungs- und Scheidungsberatung
Wenn es in der Familie kriselt und bei Trennung oder Scheidung der Eltern, bietet der Bezirkssozialdienst Beratung in Fragen des partnerschaftlichen Zusammenlebens, in Fragen der Bewältigung von Familienkonflikten und des verantwortungsvollen Umgangs mit der elterlichen Sorge an und beteiligt sich auch an Verfahren vor dem Familiengericht. Es wird mit den Elternteilen und – je nach Alter – gemeinsam mit den Kindern nach Lösungen gesucht, bei denen das Wohl der Kinder im Mittelpunkt steht.
Den Flyer "Kinder im Blick bei Trennung und Scheidung" (PDF) können Sie hier aufrufen.
Hilfe für Jugendliche in Strafverfahren
Wenn junge Menschen straffällig werden, steht ihnen die Jugendhilfe im Strafverfahren zur Seite und nimmt eine Mittlerfunktion zwischen dem jungen Menschen und dem Jugendgericht ein.
Adoptionsvermittlung
Wenn Eltern erkennen, dass sie dauerhaft nicht mit ihren Kindern leben können, oder Kinder aus anderen Gründen nicht in ihrer Ursprungsfamilie aufwachsen, suchen die Mitarbeiterinnen der Adoptionsvermittlungsstelle die bestmöglichen Eltern. Dabei steht immer das Wohl des Kindes im Mittelpunkt. Eine Adoption kommt für fremde, verwandte oder auch Stiefkinder in Betracht, die im Inland oder auch im Ausland leben.
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