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Elterngeld

Bundeselterngeld

Anträge auf Elterngeld können jetzt online ausgefüllt werden

Niedersachsen geht einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung der Verwaltungsleistungen. Seit dem 20. April 2022 ist die Beantragung von Elterngeld einfacher. Niedersächsische Bürgerinnen und Bürger haben nunmehr die Möglichkeit, Elterngeldanträge auch online auf der bundesweiten Plattform www.elterngeld-digital.de auszufüllen. Die Eltern werden durch einen digitalen Assistenten bei Fragen unterstützt und die Antragsstellung wird so erleichtert. Bisher nehmen neun Bundesländer am Angebot „ElterngeldDigital" teil.
    
Der digitale Antragsassistent führt Schritt für Schritt durch das niedersächsische Antragsformular, hilft bei Fragen rund um das Elterngeld und prüft, ob die eingegebenen Daten valide sind. Die zuständige Elterngeldstelle wird automatisch anhand der Eingabe der Postleitzahl ermittelt. Nach Eingabe der Daten muss der Antrag nur noch ausgedruckt, unterschrieben und an die Elterngeldstelle gesendet werden. Bis Ende des Jahres soll auch die elektronische Übermittlung möglich sein.


Für Kinder, die ab dem 1. Juli 2015 bis zum 31. August 2021 geboren wurden, gilt nachfolgender Antrag auf Bundeselterngeld. Ergänzend sind Informationen dazu bereitgestellt.

Für Kinder die ab dem 1. September 2021 geboren wurden, gilt nachfolgender Antrag auf Bundeselterngeld. Ergänzend sind Informationen dazu bereitgestellt.

Anträge auf Gewährung des Bundeselterngeldes sind bei den Städten und Gemeinden des Landkreises sowie über das Internet erhältlich und werden hier bearbeitet. Darüber hinaus bieten wir die Möglichkeit der Beratung zu Fragen der Inanspruchnahme von Elternzeit.

Das Fachpersonal der Elterngeldstelle steht Ihnen persönlich nur noch mit einer Terminvereinbarung zur Verfügung. Für eine Terminvereinbarung wenden Sie sich gerne an Ihre zuständige Ansprechperson. Alternativ können Sie ohne Terminvereinbarung den Antrag und die Unterlagen oder die fehlenden Unterlagen in den Dienstleistungsbüros abgeben. Wir danken für Ihr Verständnis.

Ansprechpersonen
Die Aufteilung der Sachbearbeitung erfolgt in diesem Bereich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens des Kindes.
Die zuständigen Ansprechpersonen können Sie über diesen Link einsehen. Nehmen Sie gerne Kontakt auf!