Wichtige Information - Änderungen ab 1. April 2024
Um die Sparvorgaben des Bundesfinanzministers zu erfüllen und eine Kürzung des Elterngeldes für alle Eltern zu vermeiden, haben sich die Koalitionsfraktionen auf Änderungen beim Elterngeld geeinigt. Für Geburten ab dem 1. April 2024 wird die Grenze des zu versteuernden Jahreseinkommens (Einkommensgrenze), ab der der Anspruch auf Elterngeld entfällt, für gemeinsam Elterngeldberechtigte von 300.000 Euro auf 200.000 Euro gesenkt. Zum 1. April 2025 wird sie für Paare nochmals moderat auf 175.000 Euro abgesenkt. Für Alleinerziehende wird ab dem 1. April 2024 eine Einkommensgrenze von 150.000 Euro gelten.
Außerdem wird die Möglichkeit des gleichzeitigen Bezugs von Elterngeld neu geregelt. Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld wird künftig nur noch für maximal einen Monat bis zum 12. Lebensmonat des Kindes möglich sein. Ausnahmen für den gleichzeitigen Bezug wird es beim ElterngeldPlus, beim Partnerschaftsbonus sowie bei Mehrlingsgeburten und Frühgeburten geben.
Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Anträge auf Elterngeld können jetzt online ausgefüllt werden
Niedersachsen geht einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung der Verwaltungsleistungen. Seit dem 20. April 2022 ist die Beantragung von Elterngeld einfacher. Niedersächsische Bürgerinnen und Bürger haben nunmehr die Möglichkeit, Elterngeldanträge auch online auf der bundesweiten Plattform www.elterngeld-digital.de auszufüllen. Die Eltern werden durch einen digitalen Assistenten bei Fragen unterstützt und die Antragsstellung wird so erleichtert. Bisher nehmen neun Bundesländer am Angebot „ElterngeldDigital" teil.
Der digitale Antragsassistent führt Schritt für Schritt durch das niedersächsische Antragsformular, hilft bei Fragen rund um das Elterngeld und prüft, ob die eingegebenen Daten valide sind. Die zuständige Elterngeldstelle wird automatisch anhand der Eingabe der Postleitzahl ermittelt. Nach Eingabe der Daten muss der Antrag nur noch ausgedruckt, unterschrieben und an die Elterngeldstelle gesendet werden. Bis Ende des Jahres soll auch die elektronische Übermittlung möglich sein.
Für die Beantragung von Elterngeld stehen die nachfolgenden Anträge für Sie bereit:
Anträge auf Gewährung des Bundeselterngeldes sind bei den Städten und Gemeinden des Landkreises sowie über das Internet erhältlich und werden hier bearbeitet. Darüber hinaus bieten wir die Möglichkeit der Beratung zu Fragen der Inanspruchnahme von Elternzeit.
Das Fachpersonal der Elterngeldstelle steht Ihnen persönlich nur noch mit einer Terminvereinbarung zur Verfügung. Für eine Terminvereinbarung wenden Sie sich gerne an Ihre zuständige Ansprechperson. Alternativ können Sie ohne Terminvereinbarung den Antrag und die Unterlagen oder die fehlenden Unterlagen in den Dienstleistungsbüros abgeben. Wir danken für Ihr Verständnis.
Ansprechpersonen
Die Aufteilung der Sachbearbeitung erfolgt in diesem Bereich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens des Kindes.
Die zuständigen Ansprechpersonen können Sie über diesen Link einsehen. Nehmen Sie gerne Kontakt auf!