In Kindertagesstätten fördert der Heidekreis in Form von Jugendhilfe Kinder in ihrer Entwicklung. Zum Heidekreis gehören derzeit 87 Einrichtungen (Krippen, Kindergärten, Kindertagesstätten und Horte) in kommunaler bzw. freier Trägerschaft.
Zu den Leistungen der Jugendhilfe gehören Angebote zur Förderung von Kindern in Kindertagesstätten (Kinderkrippen, -gärten, -horte, gemeinschaftliche geführte Kindertagesstätten, Kinderspielkreise) und Kindertagespflege (Tagespflegeperson, das heißt durch eine Tagesmutter bzw. einen Tagesvater oder Großtagespflegestelle)
Träger der Kindertagesstätten sind Städte, Gemeinden und nicht staatliche Organisationen (Wohlfahrtsverbände, Kirchen, gemeinnützige Vereine und Privatpersonen). Die Kindertagesstätten und ihre Träger sind zugleich Ansprechpartner für Eltern in allen Fragen, die diese Einrichtungen und das Anmeldeverfahren betreffen.
Der Heidekreis hat als örtlicher Träger der Jugendhilfe mit den kreisangehörigen Städten, Gemeinden, dem Gemeindefreien Bezirk Osterheide vereinbart, dass diese die Aufgabe „Förderung von Kindern in Kindertagesstätten" wahrnehmen und ein bedarfsgerechtes und möglichst wohnortnahes Platzangebot vorhalten. Die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege (und Großtagespflege) wird vom Heidekreis selbst wahrgenommen.
Einen Überblick der Kindertagesstätten und deren Angebote erhalten Sie entsprechend auf den Seiten der Städte und Gemeinden des Heidekreises.
Haben Sie an die Regelungen im Masernschutzgesetz gedacht? Umfassende Informationen zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes in Gemeinschaftseinrichtungen und Schulen stehen für Sie im Themenbereich "Infektionsschutz" zur Einsicht bereit.