Grundsätzliches zum Kreisschülerat (KSR)
Gemäß § 82 Abs. 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes sind in Landkreisen Kreisschülerräte zu bilden. Der Kreisschülerrat (KSR) im Heidekreis ist ein Gremium zur Vertretung der Interessen der Schülerinnen und Schüler auf Kreisebene. Jeder Schülerrat einer Schule im Kreisgebiet wählt aus seiner Mitte ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied in den KSR. Die Amtsdauer des Gremiums beträgt zwei Jahre.
Aufgaben:
Die Aufgaben des KSR legt das Niedersächsische Schulgesetz fest. Danach können Fragen beraten werden, die für die Schülerinnen und Schüler der Schulen im Kreisgebiet von besonderer Bedeutung sind. Schulträger und Schulbehörde haben ihnen für ihre Tätigkeit die notwendigen Auskünfte zu erteilen und Gelegenheit zur Stellungnahme und zu Vorschlägen zu geben. Der KSR hat darauf zu achten, dass die Belange aller im Kreisgebiet vorhandenen Schulformen angemessen berücksichtigt werden.
Ein wichtiges Mittel der Einflussnahme von Schülerinnen und Schülern bietet dabei der Kreisschulausschuss des Kreistages. Der KSR kann aus seiner Mitte jeweils eine Vertretung für die allgemeinbildenden Schulen und eine für die berufsbildenden Schulen als stimmberechtigtes Mitglied in den Kreisschulausschuss des Kreistages entsenden.
Darüber hinaus dient der KSR dem gegenseitigen Erfahrungsaustausch und zur Hilfestellung bei Problemen in der Schülervertretungsarbeit. Der Kontakt zwischen dem Niedersächsischen Landesschülerrat und den Schülervertretungen auf Schulebene kann über dieses Gremium vermittelt werden.
Sprecher/in des Kreisschülerrates
Herr Henri Kreipe, Gymnasium Soltau
E-Mail: henri.julius.kreipe@gym-soltau.de
Frau Esther-Adriane Alm, Ita Wegman Schule
E-Mail: esther-a.alm@web.de
Die Kontaktdaten der Vertreterinnen und Vertreter können dem Dokument (PDF) entnommen werden.
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