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Impfung

23.02.2023: Ausstellung von Impfbescheinigungen aufgrund einer Verpflichtung zum Nachweis

Bis zum 31. Dezember 2022 konnten Bürger:innen, die durch die niedersächsischen mobilen Impfteams und Impfzentren geimpft wurden, Impfzertifikate über die Impfhotline des Landes anfordern. Dieser Service wurde auch von Bürger:innen genutzt, welche ihren Impfausweis verloren hatten, um anhand der COVID-Zertifikate die Impfungen in ein neues Impfbuch eintragen zu lassen.

Die Impfhotline des Landes war bei einem externen Dienstleister angesiedelt, der auch die für die Ersatznachweise erforderlichen Datenbankauswertungen durchgeführt hat. Mit der Beendigung der Impftätigkeit steht diese Impfhotline nicht mehr zur Verfügung. Daher übernimmt übergangsweise das Sozialministerium das Ausstellen und Übersenden von Impfbescheinigungen samt Chargennummern (keine Impfzertifikate) an die Bürger:innen. Hierfür wird das Sozialministerium voraussichtlich Verwaltungskosten in Höhe von circa 50 € erheben.

Eine Ausstellung einer Impfbescheinigung kommt jedoch nur in Betracht, wenn eine Verpflichtung zum Nachweis des Impfstatus besteht, beispielsweise wegen eines geplanten Auslandsaufenthaltes. Die folgenden Angaben sind für die Bearbeitung notwendig:

  • vollständiger Name
  • Geburtsdatum
  • die zum Zeitpunkt der Impfungen gültige vollständige Adresse
  • falls abweichend die Adresse, an die der Nachweis versendet werden soll
  • Impfdatum der (jeweiligen) Impfung(en) - zuzüglich der Angabe, um die wievielte Impfung es sich (jeweils) handelt
  • Impforte (Impfzentrum oder mobiles Impfteam von welcher Stadt/Landkreis?)

Ihr Anliegen richten Sie bitte per E-Mail an: krims.zentrale@ms.niedersachsen.de.

Corona-Schutzimpfungen


Corona-Schutzimpfungen können bei der Ärzteschaft wahrgenommen werden. Zudem besteht auch die Möglichkeit, sich in Apotheken impfen zu lassen. Welche Apotheken Impfungen anbieten, erfahren Sie über den Link "Apothekensuche".