An der niedersächsischen Nordseeküste, an Flüssen und Binnenseen wird während der Badesaison (15.05. - 15.09.) regelmäßig die Qualität der offiziellen EU-Badegewässer kontrolliert.
Zur Beurteilung der Wasserqualität der offiziellen EU-Badegewässer im Heidekreis erfolgen Ortsbesichtigungen und Wasserprobenentnahmen durch das Gesundheitsamt. Die Wasserproben werden anschließend im Wasserlabor des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes bakteriologisch untersucht.
Die Badegewässerrichtlinie der Europäischen Union dient dem Gewässerschutz sowie der Gesundheit der Badenden und stellt daher hohe Anforderungen an die Qualität der offiziellen EU-Badegewässer. Die Richtlinie wurde mit der Badegewässerverordnung vom 10.04.2008 in nationales Recht überführt.
Die Verordnung fordert für jedes EU-Badegewässer die Erstellung eines Badegewässerprofils. Darin werden möglichst alle Einflüsse auf ein Badegewässer erfasst und ausgewertet. Nach Vorliegen von Untersuchungsergebnissen aus vier Jahren erfolgt eine Einstufung der Badegewässer nach ihrer Qualität.
Die aktuellen Untersuchungsergebnisse der niedersächsischen EU-Badegwässer sowie die Badegewässerprofile finden Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes. Weitere Informationen über Badegewässer finden Sie außerdem im Internetauftritt des Bundesumweltministeriums.
Zudem erhalten Sie hier Informationen über die Badegewässerparameter (PDF) sowie Hinweise zu möglichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen (PDF).
Eine Übersicht über die offiziellen EU-Badegewässer im Heidekreis finden Sie nachfolgend aufgeführt.