Ziel des Infektionsschutzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
Diese Aufgabe wird durch den Fachbereich Gesundheit in Walsrode in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen wahrgenommen. Es werden die meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten erfasst und ausgewertet. Im Anschluss werden erforderliche Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten getroffen.
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt seit dem 1. Januar 2001 die gesetzlichen Pflichten zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen.
Informationen zu Schutzimpfungen finden Sie auf der Homepage des NLGA.