Alle Schülerinnen und Schüler, die über einen direkten Kontakt (mit der Hand) oder indirekten über Bedarfsgegenstände, zum Beispiel Geschirr/Besteck, in Berührung kommen oder in Küchen von Gaststätten, Cafes oder sonstigen Einrichtungen mit zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind, benötigen vor erstmaliger Ausübung dieser Tätigkeiten eine Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz durch das Gesundheitsamt.