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Lebensmittelüberwachung

Schutz für die Verbraucherin oder für den Verbraucher vor Gesundheitsschäden sowie Irreführung und Täuschung

Zu den Aufgaben der Fachgruppe Lebensmittelüberwachung gehören

  • das Überwachen und Kontrollieren der Lebensmittel herstellenden, verarbeitenden und vertreibenden Betriebe in vorgegebenen Frequenzen,
  • der Schutz des Verbrauchers vor Gesundheitsschäden und Täuschung durch Lebensmittel,
  • das Gewährleisten von gesundheitlich und hygienisch einwandfreier Produktion und
  • der Vertrieb von Lebensmitteln.

Ebenso gehört die Kontrolle des Tierarzneimitteleinsatzes auf landwirtschaftlichen Betrieben bei Lebensmittel liefernden Tieren zum Aufgabenbereich dieser Fachgruppe.
 



Schlachttieruntersuchung und Fleischuntersuchung

Seit dem 01.01.2018 wird die Gebühr für die Trichinenuntersuchung für selbst entnommene Wildschweinproben im Heidekreis zunächst ausgesetzt. Die seit 01.01.2018 gültige Kostenfestsetzung (PDF) für die Schlachttier- und Fleischbeschau und Trichinenuntersuchung im Bereich des Heidekreises steht hier zum Herunterladen bereit.
 



Genehmigung zur Trichinenprobennahme bei Wildschweinen

Jagdausübungsberechtigte können auf Antrag (PDF) die Genehmigung zur Trichinenprobennahme bei Wildschweinen erhalten.

Weitere Informationen enthält das Merkblatt über Trichinen. Hier können Sie das Merkblatt (PDF) über Trichinen downloaden.

Der Probenbegleitschein (PDF) zur Untersuchung auf Trichinenlarven im Falle der Trichinenprobenahme durch Jagdausübungsberechtigte steht hier zum Herunterladen bereit.

Nähere Informationen zu den Trichinenuntersuchungslaboren können Sie hier aufrufen.


Notschlachtung außerhalb des Schlachtbetriebes

Im Falle einer Notschlachtung müssen die Tiere von einem speziellen Formular begleitet sein, welches durch die amtlichen Tierärztinnen bzw. Tierärzte auszufüllen ist. Diese Veterinärbescheinigung (PDF) steht hier für Sie zur Verfügung.