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Tierschutz

Tierschutz - was gehört dazu?

Zu den Aufgaben der Fachgruppe Tierschutz gehören das Überwachen und Kontrollieren von privaten, landwirtschaftlichen und gewerblichen Tierhaltern sowie der Schlachtbetriebe gemäß Tierschutzgesetz und weiterführenden speziellen europäischen und nationalen Tierschutzverordnungen. Transportkontrollen von landwirtschaftlichen Nutztieren und ggf. Heimtieren bei der Versendung ins Ausland gehören ebenso zum Aufgabengebiet wie das Erstellen von Gutachten zum Beispiel im Rahmen von Genehmigungsverfahren oder gerichtlichen Verfahren. Weiterhin werden Kontrollen gemäß VO (EG) 1782/2003 im Rahmen von Cross-Compliance durch diese Fachgruppe durchgeführt.
 



Anträge und Merkblätter


Ferkelkastration

Seit dem 1. Januar 2021 dürfen Ferkel nur noch unter Betäubung kastriert werden. Für Landwirtinnen und Landwirte besteht die Möglichkeit, Ferkel selber unter Isofluran-Narkose zu kastrieren. Die Voraussetzungen dafür sind in der Ferkelbetäubungssachkundeverordnung (FerkBetSachkV) geregelt. So ist die Kastration erst gestattet, wenn die Landwirtin beziehungsweise der Landwirt umfangreich geschult und geprüft wurde und die zuständige Behörde dies durch Ausstellung eines Sachkundenachweises betätigt. Den Antrag (PDF) auf Ausstellung eines solchen Sachkundenachweises können Sie hier aufrufen.