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Tierseuchenbekämpfung

Tierseuchenbekämpfung und Nutztierhaltung

Zu den Aufgaben der Fachgruppe Veterinärüberwachung gehören

  • die professionelle Bekämpfung und Prophylaxe anzeigepflichtiger Tierseuchen,
  • der Schutz der landwirtschaftlichen und gewerblichen Tierhalter vor wirtschaftlichen Schäden durch Tierseuchen,
  • das Erhalten und Aufbauen gesunder Nutz- und Zuchttierbestände,
  • der Schutz des Menschen vor übertragbaren Tierseuchen,
  • das Aufrechterhalten eines freien Viehhandels sowie
  • die Organisation der ordnungsgemäßen Tierkörperbeseitigung.
     


Präventionsmaßnahmen gegen die Afrikanischen Schweinepest (ASP) - Tonnen für die Entsorgung von sogenannten „Aufbrüchen“ und „Zerwirkresten“ von Schwarzwild werden Jägerinnen und Jägern kostenfrei zur Verfügung gestellt
 

Und das sind sie ... die Tonnen für "Schwarzwildaufbrüche" und "Zerwirkreste".Als Präventionsmaßnahme gegen die Einschleppung und Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen (ASP) stellt der Heidekreis mit Unterstützung von sieben teilnehmenden Städten, Gemeinden und Samtgemeinden sogenannte „Aufbruchtonnen“ für die Entsorgung von Schwarzwildabfällen den Jagdausübungsberechtigten seit Juli 2020 bereit. Die Standorte sind in Bispingen, Munster und Schwarmstedt beim Bauhof, in Soltau und Bad Fallingbostel bei der Kreisstraßenmeisterei, in Neuenkirchen bei der Landschlachterei MiWo, in Hodenhagen und in Wietzendorf beim Klärwerk.

Die ASP ist eine virusbedingte, ansteckende Krankheit, die ausschließlich Haus- und Wildschweine betrifft und meist zum raschen Tod der Tiere führt. Die wirtschaftlichen Schäden im Falle eines Ausbruchs bei Haus- oder Wildschweinen sind gravierend. Insbesondere im Falle eines Ausbruchs der ASP bei Wildschweinen besteht die große Gefahr, dass sich die Vermarktungsbedingungen für Schweine haltende Betriebe und die Jagdbedingungen für Revierinhaberinnen und Revierinhaber aufgrund der äußerst schwierigen Bekämpfung und Tilgung der Tierseuche über einen sehr langen Zeitraum erstrecken können. Im ASP-Tierseuchenfall bei Wildschweinen ist der Entsorgungsweg über diese „Aufbruchtonnen“ rechtlich zwingend vorgeschrieben. Für den Menschen ist die ASP ungefährlich.

Eine Annahme der Schwarzwildabfälle ist während der Öffnungszeiten der Einrichtungen möglich. Eine hygienische einwandfreie Befüllung der zur Verfügung gestellten „Aufbruchton-nen“ ist einzuhalten. Das Abholen dieser „tierischen Nebenprodukte“ erfolgt nach Anmeldung der jeweiligen Einrichtungen über die zuständige Tierkörperbeseitigungsanstalt in Mulms-horn/Rotenburg. Die Entsorgungskosten werden vom Heidekreis getragen und hängen von der Intensität der Nutzung ab. Die genauen Adressen und Öffnungszeiten der Einrichtungen können dem PDF-Dokument entnommen werden.


Früherkennung der Schweinepest bei Wildschweinen

Um die Schweinepest bei Wildschweinen frühzeitig zu erkennen, sind die Revierinhaberinnen und Revierinhaber aufgefordert, Blutproben von erlegtem Schwarzwild zu ziehen. Die Proben sind mit einem Probebegleitschein (PDF) zu versehen und können beim Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz in Bad Fallingbostel oder bei den beiden nachfolgend aufgeführten Trichinenuntersuchungslaboren abgeben werden.

Trichinenuntersuchungslabore
Adresse Adresse
Jutta Bülthuis
Steinkenhöfener Weg 5, 29646 Bispingen
Tel.: 05194 572
Fax: 05194 1426
Dr. Annemarie Krull
Bahnhofstraße 63 a,  29693 Hodenhagen
Tel.: 05164 800381
Fax: 05164 800349


Befunde von Antikörpern der Aujeszkyschen Krankheit (AK) bei Wildschweinen

Die AK ist eine weltweit verbreitete, virusbedingte und hochansteckende Allgemeinerkrankung vieler Säugetierarten, wobei das Schwein der Hauptwirt ist. Wildschweine können sich ebenfalls infizieren. Nur Primaten und Pferdeartige gelten als resistent, der Mensch ist nicht betroffen.Auch Wildschweine können an der AK erkarnken.

Die Feststellung der AK bei Wildschweinen ist weder anzeige- noch meldepflichtig und wird daher aus rechtlicher Sicht, im Gegensatz zur Feststellung der AK bei Hausschweinen, nicht als Tierseuchenausbruch bewertet. Dennoch stellt das Vorkommen der Erkrankung eine potentielle Bedrohung für die Hausschweinebestände und Haustiere, besonders Hunde, dar. Schweinehalterinnen und Schweinehalter sollten strikt die bekannten Biosicherheitsmaßnahmen einhalten. Jägerinnen und Jägern wird dringend empfohlen kein Aufbruch von Wildschweinen an Hunde zu verfüttern.

Befunde
Jahr Anzahl der Wildschwein-Blutproben
("Klassische / Afrikanische Schweinepest" -
"Aujeszkysche Krankheit")
Anzahl der Proben mit Antikörpern
2023  
  • 18. Februar 2023 im Raum Bispingen / Grevenhof
  • 11. Januar 2023 im Raum Bispingen
  • 3. Januar 2023 im Raum Wietzendorf
2022 591
  • 2. November 2022 im Raum Wietzendorf/Suroide
  • 18. Juli 2022 im Raum Marbostel/Soltau
  • 30. März 2022 im Raum Eilte
  • 4. März 2022 im Raum Grethem
2021 646 Blutproben
und 7 Sektionen (Fallwildproben)
keine
2020 794
  • 5. Dezember 2020 zwei Fälle im Raum Oerrel
  • 25. August 2020 im Raum Munster
  • 18. August 2020 im Raum Munster
  • 11. Juni 2020 im Raum Soltau
  • 16. Januar 2020 im Raum Munster
2019 456 4
2015 bis 2018 1140 keine

Wichtiger Hinweis zur Blauzungenkrankheit

Wir empfehlen Tierhalterinnen und Tierhaltern von Rindern und kleinen Wiederkäuern (Schaf / Ziege) eine Imfpung gegen die Blauzungenkrankheit durchzuführen und verweisen diesbezüglich auf die Empfehlungen der "Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin". Die Impfung wird durch die Hoftierärzte durchgeführt. Eine sogenannte Beihilfe für Impfstoffe und Tierarztkosten wird derzeit von der Tierseuchenkasse nicht übernommen.

Die aktuelle Stellungnahme zur BTV-Impfung von der Ständigen Impfkommision Veterinärmedizin (PDF) können Sie hier aufrufen.
 


Informationen zur Tierseuchenbekämpfung der Nachbarlandkreise 

Landkreis Celle: Lesen Sie mehr.

Landkreis Harburg: Lesen Sie mehr.

Landkreis Lüneburg: Lesen Sie mehr.

Landkreis Rotenburg/Wümme: Lesen Sie mehr.

Landkreis Uelzen: Lesen Sie mehr.



Nutztierhaltung

Wer Nutztiere im Heidekreis hält, hat dies dem Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz beim Heidekreis mitzuteilen und eine Registriernummer zu beantragen.

Den Registriernummernantrag (PDF) können Sie hier herunterladen.

Die Erläuterungen und Ausfüllhinweise zum Formular „Registriernummernantrag“ (PDF) können Sie hier einsehen.