Nicht alles, was wir allgemein als Katastrophe bezeichnen, ist auch eine Katastrophe im Sinne des Katastrophenschutzes. Bevor der Katastrophenfall festgestellt wird, muss es schon „ganz Dicke“ kommen. Lokale Schadensereignisse ohne größere Ausmaße sind noch lange keine Katastrophe nach dem Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetz. Danach ist ein Katastrophenfall ein Notstand, bei dem Leben, Gesundheit, die lebenswichtige Versorgung der Bevölkerung, die Umwelt oder erhebliche Sachwerte in einem solchen Maße gefährdet oder beeinträchtigt sind, dass eine Bekämpfung durch die zuständigen Behörden und die notwendigen Einsatz- und Hilfskräfte eine zentrale Leitung erfordert (§ 1 Abs. 2 NKatSG).
Vereinfacht gesagt: Erst muss es an allen Ecken und Kanten brennen oder es müssen auf breiter Front Deiche brechen, bevor der Katastrophenfall festgestellt wird. Zuständig dafür ist der Landrat, der die zentrale Leitung an den Katastrophenschutzstab des Heidekreises überträgt. Eine zentrale Leitung ist erforderlich, wenn es im Landkreis mehrere gleichzeitige oder großflächige Schadensereignisse gibt. Aber es kann auch mal aus anderen Gründen zur Feststellung des Katastrophenfalles kommen, wie im Oktober 2012 bei einem Chemieunfall in Bad Fallingbostel.
Mit der Feststellung des Katastrophenfalles geht die Zuständigkeit für die Bekämpfung der Katastrophe auf den Landkreis über. Bis dahin war die betroffene Stadt oder Gemeinde - meist vertreten durch die Feuerwehr - für die Leitung des Einsatzes zuständig. Im Katastrophenfall werden nun aber nicht alle Kräfte ausgetauscht. Brand- und Katastrophenschutz gehen vielmehr ineinander über. An den Kräften vor Ort ändert sich dadurch grundsätzlich erst mal nichts.
Allerdings wird mit dem Katastrophenschutzstab (KatS-Stab) eine neue Führungsebene geschaffen, die nun die zentrale Leitung aller Einsätze übernimmt. Der Katastrophenschutzstab überwacht nun das gesamte Einsatzgeschehen und setzt Prioritäten in der Schadensbekämpfung. Dem KatS-Stab unterstehen alle Einsatzkräfte, die weiterhin durch Einsatzleitungen vor Ort geführt werden. Der KatS-Stab entscheidet über die Anforderung von Nachbarschaftshilfe aus den angrenzenden Landkreisen. Er entscheidet auch über die Anforderung der darüber hinausgehenden überörtlichen Hilfeleistung aus anderen niedersächsischen Landkreisen. Allerdings kann er diese nicht selbst direkt anfordern, sondern muss den Weg über die Polizeidirektion Lüneburg gehen, die derartige Einsätze auf höherer Ebene koordiniert.
Wie die Kreisfeuerwehr so sind auch die Hilfsorganisationen in Bereitschaften gegliedert. Erst dadurch lässt sich der Einsatz der Hilfskräfte bei Katastrophen durch die Einsatzleitung in geordnete Bahnen lenken. Dieses System hat sich in der Vergangenheit - auch außerhalb des Heidekreises - bewährt, wie zuletzt zum Beispiel beim Hochwasser an der Elbe im Jahr 2013.
Daher sind die tragenden Säulen des Katastrophenschutzes im Heidekreis die Kreisfeuerwehr und die Hilfsorganisationen - DRK, JUH, DLRG - sowie das Technische Hilfswerk (THW) mit ihren ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern. Wie der Brandschutz ist auch der Katastrophenschutz ohne das ehrenamtliche Engagement der vielen freiwillig helfenden Menschen nicht denkbar. Durch ihren freiwilligen Einsatz - meist in ihrer Freizeit - tragen die Mitglieder von Feuerwehr, THW, DRK, JUH und DLRG zum Gemeinwohl der Menschen im Heidekreis ganz erheblich bei. Sie sind Garant für ein großes Stück mehr Sicherheit. Ermöglicht wird der schnelle Einsatz dieser Helferinnen und Helfer oftmals durch die Kooperation deren Arbeitgeber. Das Ehrenamt braucht Menschen, die es ermöglichen, dass Menschen anderen Menschen helfen können.
Warnung der Bevölkerung im Heidekreis durch Sirenen und über die Bürger-Informations- und Warn-App (BIWAPP)
Der Heidekreis hat bei einer Gefahrenlage, wie zum Beispiel in einem Katastrophenfall oder bei einem größeren Schadensereignis, wie zum Beispiel einen Unfall mit Gefahrstoffen, die Möglichkeit die Bevölkerung über das vorhandene Sirenennetz der Gemeinden vor einer drohenden Gefahr zu warnen. Dazu wird das Sirenensignal „eine Minute Heulton" ausgelöst. Dieses Signal bedeutet für den Bürger „Rundfunkgeräte (Radio) einschalten und auf Durchsagen achten!" Gleichzeitig wird eine Warnung im Heidekreis über die Bürger-Informations- und Warn-APP - kurz BIWAPP - herausgegeben.
Die BIWAPP kann kostenfrei auf Smartsphones mit den Betriebssystemen iOS und Android heruntergeladen werden. Nutzerinnen und Nutzer, die ein Smartphone mit dem Betriebssystem Microsoft Windows Phone verwenden, können über eine Web-App die BIWAPP mit identischem Leistungsumfang aufrufen. Hierzu muss der Link: https://pwa.biwapp.de/ in den Browser eingegeben werden. Der Push-Dienst ist zurzeit noch deaktiviert.
Informationen zum Download und den richtigen Einstellungen können Sie hier einsehen.
QR-Quodes der Stores
Erhältlich im App Store |
Erhältlich im Google Play |
Erhältlich fürs Windows Phone |
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Weitergehende Hinweise und Verhaltensmaßnahmen hierzu finden Sie auf der Themenseite "Hinweise zum Sirenenalarm".
Feststellung und Bekämpfung von Katastrophen und außergewöhnlichen Ereignissen,
Feststellung des Katastrophenvoralarms
Wie sind die gesetzlichen Vorgaben?
§ 20 NKatSG
Ein Katastrophenvoralarm im Sinne dieses Gesetzes ist eine abstrakte Gefahr für Leben, Gesundheit, die lebenswichtige Versorgung der Bevölkerung, die Umwelt oder erhebliche Sachwerte oder eine Sachlage, bei der die hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass in absehbarer Zeit Nachbarschaftshilfe (§ 23 Abs. 1 und 2) angefordert oder überörtliche Hilfe (§ 23 Abs. 3 und 4) angeordnet werden wird, die eine besondere Alarmbereitschaft der Einsatzkräfte und -mittel des Katastrophenschutzes zur Vorbereitung der Bekämpfung von Katastrophen und außergewöhnlichen Ereignissen erforderlich macht.
Ein außergewöhnliches Ereignis im Sinne dieses Gesetzes ist eine Gefahr für Leben, Gesundheit, die lebenswichtige Versorgung der Bevölkerung, die Umwelt oder erhebliche Sachwerte, die mit den Mitteln der örtlichen Gefahrenabwehr nicht mehr zu bewältigen ist, einen Katastrophenfall nach sich ziehen kann und deren Bekämpfung eine zentrale Unterstützung durch die zuständigen Behörden und die notwendigen Einsatzkräfte und -mittel des Katastrophenschutzes erfordert.
Ein Katastrophenfall im Sinne dieses Gesetzes ist ein Notstand, bei dem Leben, Gesundheit, die lebenswichtige Versorgung der Bevölkerung, die Umwelt oder erhebliche Sachwerte in einem solchen Maße gefährdet oder beeinträchtigt sind, dass seine Bekämpfung durch die zuständigen Behörden und die notwendigen Einsatz- und Hilfskräfte eine zentrale Leitung erfordert.