Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist im Grundgesetz verankert. Sie bedeutet, dass Frauen und Männer vor dem Gesetz gleich sind und die gleichen Chancen haben. Aber in der gesellschaftlichen Realität bestehen nach wie vor Defizite, wenn es zum Beispiel um die soziale Rollenzuweisung, den freien Zugang zu allen Bereichen der Politik und des öffentlichen Lebens sowie der chancengleichen Entfaltung beider Geschlechter geht. Das gilt sowohl für Frauen als auch für Männer und zwar in unterschiedlichen Bereichen.
Die Aufgabe der Gleichstellung ist es, dass benachteiligte oder unterpräsentierte Gruppen die gleichen zahlenmäßigen Anteile an einer Situation erhalten sollen wie eine nicht benachteiligte oder überrepräsentierte Gruppe. Die Niedersächsische Verfassung benennt dies ausdrücklich, nämlich die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern als ständige Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Landkreise. Nach dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz tragen insbesondere die Gleichstellungsbeauftragen dazu bei. So gibt es im Heidekreis eine Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises und in den Gemeinden, Samtgemeinden und Städten Gleichstellungsbeauftragte vor Ort. Die Gleichstellungsbeauftragten sind für Sie in Fragen der Verwirklichung der Gleichberechtigung da!
Informieren Sie sich über das Gender Mainstreaming Prinzip auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, um bei allen Vorhaben die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern von vornherein und regelmäßig zu berücksichtigen.