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Richterliches Ehrenamt in Strafsachen

Jugendschöffenwahl 2023 - Jetzt bis 21. April 2023 bewerben!

Werbung fürs Schöffenamt - Wir sehen uns vor Gericht.Sie wollen etwas bewegen? Möchten Sie zusammen mit Richter*innen in Jugendstrafprozessen entscheiden? Dann bewerben Sie sich jetzt als Jugendschöff*in. Derzeit wird eine Vorschlagsliste für die kommende Amtsperiode 2024 bis 2028 für die Wahl durch die Gerichte aufgestellt.

Schöffinnen und Schöffen sind Teil der Rechtsprechung der dritten Gewalt im Staat. Sie sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter im Strafverfahren und mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern gleichberechtigt. Jedes Urteil -  gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch - haben die Schöffinnen und Schöffen daher mit zu verantworten.

Als Jugendschöffe oder -schöffin werden Sie durchschnittlich an zwölf Sitzungstagen im Jahr eingesetzt. Eine Sitzung kann aus mehreren Verhandlungstagen bestehen. Somit kann es sein, dass man an mehr als 12 Tagen am Gericht erscheinen muss. Zum Jahresbeginn erhalten die Hauptschöff*innen in der Regel eine Übersicht über die bevorstehenden Termine des gesamten Jahres. Die Ersatzschöff*innen werden bei Bedarf herangezogen. Übrigens Ihr*e Arbeitgeber*in muss Sie für die Sitzungen freistellen. Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen der Ausübung des Amtes ist nicht erlaubt.

Wer kann Jugendschöff*in werden?
Als Jugendschöff*in sind Sie an keine Weisungen gebunden, sondern ausschließlich dem Gesetz verpflichtet. Wichtig dafür sind Menschenkenntnis, Objektivität, Verantwortungsbewusstsein, Unparteilichkeit und Lebenserfahrung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffinnen und Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.

Sie können sich bewerben, wenn Sie

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen,
     
  • sich körperlich und geistig in der Lage fühlen, aktiv am Prozessgeschehen teilzunehmen,
     
  • im Landkreis Heidekreis wohnen, 
     
  • am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden,
     
  • zu keiner Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden,
     
  • gegen Sie kein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, welches zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann,
     
  • weder hauptamtlich in oder für die Justiz tätig sind (Richter*innen, Rechtsanwälte*innen, Polizeivollzugsbeamte*innen, Bewährungshelfer*innen, Strafvollzugsbedienstete usw.). Zudem sollen Religionsdiener*innen nicht zu Schöffinnen und Schöffen gewählt werden.

Interesse geweckt?
Wenn Sie Interesse an diesem Ehrenamt haben und die Voraussetzungen erfüllen, bewerben Sie sich gerne für die nächste Amtszeit. Nutzen Sie dafür das nachfolgende Bewerbungsformular und senden Sie es ausgefüllt und unterschrieben bis zum 21. April 2023 an: 

Landkreis Heidekreis
Fachgruppe 06.4
Frau Kling
Vogteistraße 19
29683 Bad Fallingbostel

Für Fragen steht Frau Kling gerne telefonisch unter 05162 989-80 oder per E-Mail: b.kling@heidekreis.de zur Verfügung.

Bewerbungsformular Jugendschöffenwahl (PDF)

Wie wird gewählt?
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Heidekreis schlägt doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten vor, wie an Jugendschöffinnen und Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der ersten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffinnen und Haupt- und Ersatzschöffen.

Weitere Informationen


Schöffenamt - allgemeine Strafsachen

Interessentinnen und Interessenten für das Amt einer Schöffin oder eines Schöffen in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) richten ihre Bewerbung an die Verwaltung ihrer Wohnortgemeinde. Hier schlägt die Kommune ebenso doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten vor, wie an Schöffinnen und Schöffen benötigt werden. Der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht wählt aus diesen Wahlvorschlägen in der ersten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffinnen und Haupt- und Ersatzschöffen.

Bewerbungsformular Schöffenwahl (PDF)