Einbürgerung

Einbürgerung / Staatsangehörigkeiten

Ausländerinnen und Ausländer, die sich bereits lange in Deutschland aufhalten und hier sozial und wirtschaftlich integriert sind, können die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben.

Die Voraussetzungen dafür können je nach den persönlichen Verhältnissen unterschiedlich sein. In der Regel wird aber

  • ein langjähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland,
  • gute Deutschkenntnisse,
  • keine strafrechtlichen Verurteilungen,
  • Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit,
  • Nachweis über ein ausreichendes eigenes Einkommen und
  • das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung

gefordert.

Dem Einbürgerungsantrag sind in der Regel der Heimatpass, Personenstandsurkunden, ein Passfoto, Einkommensnachweise und Nachweise über eine Ausbildung usw. in Deutschland beizufügen. Weitere umfassende Informationen erhalten Sie auch im Internet auf den Seiten der Bundesregierung.
Da die Voraussetzungen für eine Einbürgerung je nach Herkunftsland, Alter und Familienstand, wie zum Beispiel Ehegatte einer/eines Deutschen, ganz unterschiedlich sein können, lassen Sie sich bitte vor der Antragstellung von der für Sie zuständigen Einbürgerungsbehörde beraten.