Vorsprachen in der Ausländerbehörde sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Dies gilt auch bei Verpflichtungserklärungen (Besuchseinladungen).
Bitte sprechen Sie frühzeitig einen Termin telefonisch unter 05162 970-333 ab.
Ihre Ansprechpersonen beim Heidekreis sind nachfolgend aufgeführt. Die Aufteilung der Sachbearbeitung erfolgt in diesem Bereich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens der Ausländerin bzw. des Ausländers.
EU-Angehörige, Freiwillige Ausreise und Verpflichtungserklärungen:
Allgemeindes Ausländerrecht
Aufteilung nach Buchstaben |
Ansprechperson/Name |
Buchstabe A - H |
Frau Ruc |
Buchstabe I - R |
N. N. |
Buchstabe S - Z |
Herr Lührs |