Einbürgerung

Staatsangehörigkeitsausweis: Ausstellung

Der förmliche Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wird durch einen Staatsangehörigkeitsausweis erbracht. Dieser Ausweis ist erforderlich für bestimmte Rechtsgeschäfte oder Rechtsverhältnisse, wie zum Beispiel die Adoption oder die Verbeamtung.

Vor der Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises oder eines Ausweises über die Rechtsstellung als Deutsche oder Deutscher muss die Staatsangehörigkeitsbehörde prüfen:

  • ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit / Rechtsstellung als Deutsche oder als Deutscher erworben haben,
     
  • ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit / Rechtsstellung als Deutsche oder als Deutscher etwa verloren haben.

Außer den Angaben zu Ihrer Person sind auch Angaben über die Personen erforderlich, von denen Sie Ihre Staatsangehörigkeit ableiten. Welche Personen dies jeweils sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen. Sollten Unklarheiten bestehen, lassen Sie sich gerne bei der Ausfüllung des Antrags von der Behörde beraten.