Naturschutzgebiete sind gemäß § 23 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) Gebiete, in denen Natur und Landschaft ganz oder teilweise besonderen Schutz bedürfen. Der Schutz dient dem Erhalten, Entwickeln oder Wiederherstellen von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tiere und Pflanzenarten, wenn es aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit erforderlich ist. Entsprechende Gebiete werden durch Verordnung der Naturschutzbehörde ausgewiesen.
Erschwernisausgleich-Wald
In der folgenden Tabelle werden Daten für den Antrag auf Erschwernisausgleich für Wald in geschützten Teilen von Natura 2000-Gebieten bereitgestellt, soweit die Voraussetzungen vorliegen. Näheres zum Antragsverfahren und die Verordnung zum Erschwernisausgleich Wald können auf der Homepage der Landwirtschaftskammer Niedersachsen eingesehen werden.