Der Schutz und die Entwicklung von Natur- und Landschaft durch Ausweisung von Landschafts- oder Naturschutzgebieten ist grundsätzlich eine Pflichtaufgabe des Heidekreises. Insbesondere zur Sicherung der europäischen Natura 2000-Gebiete ist die Ausweisung von Schutzgebieten bedingt durch Europäisches Recht unverzichtbar.
Weiterhin können Teile von Natur und Landschaft mit besonderen Vorkommen seltener Lebensräume, Tier- oder Pflanzenarten oder einfach besonders schöne Landschaften zu Natur- oder Landschaftsschutzgebieten erklärt werden.
Die Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet dient in der Regel eher dem Schutz der landschaftlichen Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Sicherung der Erholungsfunktion. Naturschutzgebiete werden in der Regel dann ausgewiesen, wenn zum Beispiel das Vorkommen seltener und empfindlicher Arten eine Steuerung der Besuchernutzung sowie der einzelnen Landschaftsnutzungen erfordert.
Die Ausgestaltung der Schutzgebietsverordnungen erfolgt stets im engen Dialog mit Eigentümerinnen und Eigentümern und Nutzerinnen und Nutzern.