Betretungsverbot
In der Zeit vom 03.07.2023 bis 30.06.2028, jeweils montags bis sonntags von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr, ist das Betreten der Flächen um den (ehemaligen) Dethlinger Teich in einem Umkreis von circa 900 Metern strengstens verboten. Der Geltungsbereich ist in einem Lageplan schraffiert gekennzeichnet dargestellt und ist Bestandteil der Allgemeinverfügung, die im Amtsblatt Nr. 06/2023 veröffentlicht wurde.
Für den Fall von Zuwiderhandlung gegen die Allgemeinverfügung wird gleichzeitig angedroht, einen Platzverweis auszusprechen und diesen erforderlichenfalls auch mit der Anwendung unmittelbaren Zwanges durchzusetzen bzw. durchsetzen zu lassen.
Sperrung der B 71
Während der täglichen Räum-/Sanierungsarbeiten wird die Bundesstraße B 71 zwischen der Kreuzung Dethlingen und der Ortschaft Oerrel vollständig für den Verkehr gesperrt.
Die Umleitung verläuft von der Kreuzung Dethlingen über die Gemeindestraße in nördlicher Richtung zur Kreuzung Kohlenbissen und weiter über die Kohlenbissener Straße bis Oerrel. Dort mündet die Kohlenbissener Straße auf die Bundesstraße B 71 Richtung Uelzen.
Sofern keine „gefährlichen Arbeiten“ stattfinden, wird die Sperrung aufgehoben und die Durchfahrt zugelassen.
Die Allgemeinverfügung können Sie hier aufrufen.