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Öffentlicher Personennahverkehr

ÖPNV mit Bahnen, Bussen und Taxen im Heidekreis unterwegs

Mit dem Bus unterwegsOrte individuell mit dem Taxi anfahrenFlott mit "Start Niedersachsen Mitte" durch die Lande reisen

 

 

 

 

 

 

Reiseauskunft

Start Niedersachsen Mitte informiert über anstehende Bauarbeiten. Ausführliche Informationen dazu lesen Sie auf deren Homepage. Die Fahrgäste können sich vorab auch über die Reiseauskunftsmedien, wie www.bahn.de oder fahrplaner.info sowie den Apps „DB Navigator“ und „FahrPlaner“ über kurzfristige Änderungen informieren.

Bahn - Schienenpersonennahverkehr // Beförderungstarife // Busse - Buslinienverkehr // Nahverkehrsplan 2020 bis 2024


Den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf den beiden Strecken des Heidekreuzes RB 37 Bremen - Soltau - Uelzen und RB 38 (Hamburg -) Harburg - Buchholz in der Nordheide - Soltau - Hannover betreibt die "Regionalverkehre Start Deutschland GmbH, Start Niedersachsen-Mitte". Deren Internetseite gibt Ihnen dazu nähere Informationen. Das elektronische Kursbuch der Deutschen Bahn bietet detaillierte und stets aktualisierte Informationen zu den regionalen Verbindungen der Deutschen Bahn. Die Kursbuchstreckennummer 123 beinhaltet die Strecke "Buchholz  - Soltau - Hannover" und gegenläufig und die Kursbuchstreckennummer 116 beinhaltet die Strecke "Bremen Hbf - Langwedel - Soltau - Uelzen" und gegenläufig. Zum Kursbuch gelangen Sie hier.

Auf diesen Schienenstrecken gelten im SPNV seit 1. Januar 2020 nachfolgende Beförderungstarife.

  • Tarif des Hamburger Verkehrsverbunds (HVV)
    - Zum HVV-Tarifgebiet (Einzel- und Zeitkarten) gehören die Bahnstationen Munster über Soltau, Soltau Nord, Wolterdingen, Schneverdingen und Wintermoor
    - sowie bei den Zeitkarten Visselhövede - Munster - Uelzen (- Hamburg).
     
  • Regionaltarif Großraum-Verkehr Hannover (GVH) für Zeitkarten für Fahrten ab Walsrode, Hodenhagen, Lindwedel und Schwarmstedt in die Region Hannover
     
  • Niedersachsentarif für Fahrten, die nicht von den vorgenannten Tarifen abgedeckt werden

Zu den Internetseiten der Verbünde geht es hier: HVV/ GVH / Niedersachsentarif.

Alles Wissenswerte über den Buslinienverkehr der Verkehrsgemeinschaft Heidekreis einschließlich des Tarifs mit der Anschlussmobilität Bahn/Bus sowie den sonstigen Verkehren, unter anderem denen der Bürgerbusvereine finden Sie beim Internetauftritt der Verkehrsgemeinschaft Heidekreis.

Der Nahverkehrsplan des Heidekreises für den Zeitraum 2020 bis 2024 informiert Sie über den Bestand und die Zielvorstellungen für die Gestaltung des ÖPNV im Heidekreis. Der Nahverkehrsplan (PDF) steht hier zur Einsicht bereit.

Allgemeine Vorschrift: Höchsttarife im Gebiet des Heidekreises für sämtliche Verkehre des straßengebundenen Linienverkehrs


Der Kreistag hat am 15.12.2017 eine Richtlinie zur Festsetzung und zum Ausgleich von Höchsttarifen im Gebiet des Heidekreises für sämtliche Verkehre des straßengebundenen Linienverkehrs (allgemeine Vorschrift) beschlossen.

Der Heidekreis ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV gemäß § 4 Abs. 1 Ziffer 3 des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG). Der Landkreis verfolgt das Ziel, in seinem Gebiet die Anwendung einheitlicher Höchsttarife und rabattierter Zeitfahrausweise für den Ausbildungsverkehr auf sämtlichen Linienverkehren des straßengebundenen öffentlichen Personenverkehrs verbindlich vorzuschreiben. Hierzu hat der Heidekreis diese allgemeine Vorschrift gemäß Art. 3 Abs. 2, Art. 2 lit. l) VO (EG) Nr. 1370/2007 als Richtlinie erlassen. Sie regelt die Anwendung der Höchsttarife und umfasst auch die Rabattierungspflicht im Ausbildungsverkehr. Der Landkreis gewährt einen begrenzten Ausgleich für die - positiven oder negativen - finanziellen Auswirkungen auf die Kosten und Einnahmen der Unternehmen, die auf die Erfüllung der in der allgemeinen Vorschrift festgelegten tariflichen Verpflichtungen zurückzuführen sind. Mit der allgemeinen Vorschrift wird eine transparente, diskriminierungsfreie und beihilferechtskonforme Gewährung von Ausgleichsleistungen für die Anwendung von Höchsttarifen sichergestellt. Die allgemeine Vorschrift erfüllt zugleich die Anforderungen nach § 7a NNVG.

Richtlinie A zur Festsetzung und zum Ausgleich von Höchsttarifen im Gebiet des Landkreises Heidekreis (allgemeine Vorschrift) vom 15.12.2017 (PDF)

Anlagen:

Richtlinie B zur Festsetzung und zum Ausgleich von Höchsttarifen für alle Fahrgäste im Bedarfsverkehr (PDF)

Bericht gemäß Artikel 7 Absatz 1 Verordnung (EG) 1370/2007 - Gesamtbericht des Heidekreises


Der Heidekreis ist Aufgabenträger für den straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in seinem Gebiet. Gemäß Artikel 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007  "Öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße" ist dieser dazu verpflichtet, einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte zu veröffentlichen.

Den Jahresbericht für das Jahr 2023 (PDF) können Sie hier einsehen.

Mit dem Taxi durch den Heidekreis und die Umgebung

Hier parken/halten die Taxen
Die Taxenverordnung des Heidekreises gilt für die Personenbeförderung innerhalb des Heidekreises. Nachfolgend können Sie die aktuelle Verordnung zum Herunterladen aufrufen:

 

Mit dem Heide-Shuttle auf Entdeckungstour

Logo Heide-Shuttle
In der Sommersaison verkehren im Naturpark Lüneburger Heide drei kostenlose Freizeitbuslinien, die sogenannten Heide-Shuttles. Mit diesen Bussen gelangen Sie komfortabel zu den traditionellen Heideorten im Naturpark.

Für alle bietet der Heide-Shuttle einen besonderen Service: Alle Busse sind mit einem Fahrradanhänger ausgestattet, sodass Sie Ihr Fahrrad problemlos mitnehmen können. Der Zustieg mit dem Fahrrad ist an allen  Haltestellen des Heide-Shuttle möglich.

Mehr Informationen zum Liniennetz und zum Fahrplan des Heide-Shuttle können Sie hier einsehen.

Kurz und knapp können Sie auch die wichtigsten Informationen dem Kurzfilm über den Heide-Shuttle entnehmen.

Anruf-Sammel-Taxi rollt durch die Samtgemeinde Rethem

Sie möchten gerne das Anruf-Sammel-Taxis (AST) in der Samtgemeinde Rethem nutzen, dann melden Sie Ihren Fahrtwunsch bitte bis mindestens 60 Minuten vor der im Fahrplan angegebenen Zeit an. Über Fahrtwünsche bis 9 Uhr ist bereits am Vortag bis spätestens 19 Uhr zu informieren.

Eine AST-Fahrt muss immer in Rethem (Aller) oder Hodenhagen, Bahnhof beginnen oder enden. Nicht zulässig sind AST-Fahrten innerhalb einer Ortschaft oder von Ort zu Ort (beispielsweise von Hedern nach Bosse).

Lesen Sie mehr zum Fahrplan und den Fahrpreisen auf der Homepage der Verkehrsgemeinschaft Heidekreis und nutzen Sie gerne das Angebot.

Neu für Sie: das heideMobil im Raum Walsrode

Zum 1. Mai 2023 wurde der Busverkehr im südlichen Heidekreis für Sie verbessert. Das heideMobil sorgt für ein gutes Angebot für Pendler*innen und erweitert den Busverkehr an Wochenenden. Damit werden Ihnen mehr Fahrten, eine engere Taktung und längere Betriebszeiten geboten. Das Beste: Das heideMobil fährt zum Tarif der Verkehrsgemeinschaft Heidekreis. Die Anschlussmobilität und das neu eingeführte Deutschlandticket werden somit anerkannt.

Die Fahrten finden nur auf Vorbestellung statt. Es ermöglicht Fahrten genau dann, wenn sie gebraucht werden und schont zeitgleich die Umwelt und das Klima. Das heideMobil ist mindestens 1 Stunde vor der im Fahrplan stehenden Abfahrtszeit telefonisch unter 05161 5039842 zu bestellen. Sollten Sie öfter das heideMobil nutzen, können Sie auch langfristige Buchungen im Voraus bestellen.

Weitere Informationen und den Fahrplan finden Sie auf der Homepage der Verkehrsgemeinschaft Heidekreis.

Fahrplan: Walsrode - Borg - Cordingen - Benefeld - Bomlitz - Uetzingen - Honerdingen - Walsrode