Online-Terminvergabe
Für Führerscheinangelegenheiten (ausgenommen Wiedererteilung von Führerscheinen) können Sie gerne online einen Termin in den Dienstleistungsbüros in Bad Fallingbostel oder in Soltau vereinbaren.
Zur Terminresevierung einschließlich Ablauf gelangen Sie hier.
Alle wichtigen Informationen rund um den Führerschein/Fahrerlaubnis sind für Sie im Bereich: Was erledige ich wo? - Fahrerlaubnis - zusammengestellt. Dort finden Sie eine genaue Beschreibung zu Ihrem Anliegen, den zuständigen Beschäftigten für Ihren Wohnort und verschiedene Formulare.
Unsere Beschäftigten in den Dienstleistungsbüros in Soltau und in Bad Fallingbostel stehen Ihnen gerne innerhalb der Sprechzeiten zur Verfügung.
Führerschein-Direktversand
Seit dem 2. Mai 2017 wird in Zusammenarbeit mit der Bundesdruckerei in Berlin der Direktversand beim Umtausch eines alten Führerscheins (grau oder rosa Führerschein) in einen EU-Kartenführerschein angeboten. Für den Führerscheinumtausch ist die Vorlage einer Karteikartenabschrift erforderlich, sofern die Fahrerlaubnis von einer anderen Behörde ausgestellt wurde, also nicht vom Heidekreis. Diese Karteikartenabschrift ist von Ihnen bei dieser Behörde anzufordern. Ihr neuer EU-Kartenführerschein wird von der Bundesdruckerei direkt zu Ihnen nach Hause geschickt. Die dadurch zusätzlich entstehenden Kosten betragen 5,00 €.
Das Informationsblatt dazu sowie die Einverständniserklärung erhalten Sie persönlich bei der Antragstellung.
Gestaffelter Zwangsumtausch von Führerscheinen
Grund für die Anordnung des Umtausches durch die EU-Richtlinie ist der Wunsch nach einem einheitlichen fälschungssicheren Führerscheindokument ab 2033 und einer Erfassung aller Führerscheine in einer Datenbank, um Missbrauch zu verhindern.
Der Bundesrat hat beschlossen den nach den Vorgaben der EU-Richtlinie 2006/126/EG zwingend vorgeschriebenen Umtausch alter Führerscheine bis spätestens 19.01.2033 dadurch zu entzerren, dass für einzelne Geburts- bzw. Ausstellungsjahre ein zeitlicher Stufenplan eingeführt wird. Diesen können Sie den nachfolgenden Tabellen entnehmen. Bitte werden Sie rechtzeitg tätig.
Bitte beachten Sie, dass für den Führerscheinumtausch die Vorlage einer Karteikartenabschrift erforderlich ist, sofern die Fahrerlaubnis von einer anderen Behörde, also nicht vom Heidekreis, ausgestellt wurde. Diese Karteikartenabschrift ist von Ihnen bei dieser Behörde anzufordern.
Fristen zum Umtausch von Führerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr der Fahrerlaubnisinhaberin/
des Fahrerlaubnisinhabers |
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
Vor 1953 |
19.01.2033 |
1953 - 1958 |
19.01.2022 |
1959 - 1964 |
19.01.2023 |
1965 - 1970 |
19.01.2024 |
1971 oder später |
19.01.2025 |
Fristen zum Umtausch von Führerscheinen, die seit dem 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
Ausstellungsjahr |
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht werden muss |
1999 - 2001 |
19.01.2026 |
2002 - 2004 |
19.01.2027 |
2005 - 2007 |
19.01.2028 |
2008 |
19.01.2029 |
2009 |
19.01.2030 |
2010 |
19.01.2031 |
2011 |
19.01.2032 |
2012 - 18.01.2013 |
19.01.2033 |