Welche Vorgänge sind möglich, welche nicht?
Am 01.01.2015 wurde die Möglichkeit der Online-Außerbetriebsetzung eingeführt, am 01.10.2017 folgte die Wiederzulassung eines Fahrzeuges auf dieselbe Person (=bisherig/e Halter/in) mit dem bisherigen Kennzeichen im bisherigen Zulassungsbezirk.
Seit dem 01.10.2019 können verschiedene weiter Zulassungsvorgänge in einem internetbasierten Verfahren durchgeführt werden.
Nicht möglich sind zurzeit:
- Wechselkennzeichen
- Rote Kennzeichen
- Grüne Kennzeichen
- Oldtimer-Kennzeichen
- Ausfuhrkennzeichen
- Kurzzeitkennzeichen
- Zulassungen auf minderjährige Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter
- Zulassungen auf Firmen
- Zulassungen von Fahrzeugen mit mehrstufiger Typgenehmigung (es sind mehrere EG- Übereinstimmungsbescheinigungen vorhanden)
- Erstellen von Ersatzdokumenten, zum Beispiel nach Verlust oder Diebstahl
- Eintragungen technischer Änderungen
Wann kann eine Online-Zulassung nicht erfolgen?
Es gibt unterschiedliche Gründe, aus denen eine Online-Zulassung nicht möglich sein kann.
Dazu gehören:
- Das EDV-System stellt im Rahmen der Datenprüfung fest, dass das Hauptzollamt eine „Sperre“ wegen bestehender Forderungen im Bereich der Kfz-Steuer veranlasst hat.
- Es werden Fehlerhinweise des Kraftfahrtbundesamtes ausgewiesen, wie zum Beispiel eine bisher nicht durchgeführte oder zwar erfolgte, im Datenbestand des Kraftfahrtbundesamtes bisher nicht erfasste, Rückrufaktion des Fahrzeugherstellers.
- Es besteht ein überlanger Name, der nicht vollständig erfasst werden kann.
Welche Voraussetzungen bestehen?
Die Zahlung der Gebühren ist nur in einem Online-Verfahren möglich. Ob Ihre Bank am dafür vorgesehenen Giropay-Verfahren teilnimmt, erfahren Sie hier.
Außerbetriebssetzung eines Fahrzeuges
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode liegt vor.
- Auf den Kennzeichen befinden sich Siegelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes. Der Data-Matrix-Code ist neben dem Wappen erkennbar.
- Ein neuer Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion, das dazugehörige Kartenlesegerät oder ein Android-Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de) ist vorhanden.
- Dei Zahlung der Gebühr kann per ePayment-System erfolgen.
Zum Ablauf:
- Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen.
- Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
- Sicherheitscode auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung I und unter den Siegelplaketten der Kennzeichenschilder freilegen
- Nach Eingabe der notwendigen Daten über das Online-Portal und Zahlung der Gebühren können Sie innerhalb von 30 Minuten eine elektronisches Dokument abrufen, das die Außerbetriebsetzung bestätigt. Die Mitteilung an das Hauptzollamt und an Ihre Versicherung erledigt die Zulassungsbehörde.
Rufen Sie das Dokument innerhalb der 30-Minuten-Frist nicht ab, erhalten Sie es von der Zulassungsstelle per Post oder DE-Mail.
Als Datum der Außerbetriebsetzung gilt
- bei Abruf des elektronischen Dokumentes der Tag des Abrufs,
- der Tag, an dem das Dokument durch die Zulassungsbehörde versandt wird, falls Sie es nicht abgerufen haben,
- beim Scheitern der automatisierten Prüfung Ihrer Angaben der Tag, an dem die Zulassungsbehörde die Außerbetriebsetzung manuell nachbearbeitet.
Link zum Internetportal i-Kfz - Online-Außerbetriebsetzung
Neuzulassung eines Fahrzeuges
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Es handelt sich um ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird, also keine vorherige „Tageszulassung“ auf eine Händlerin oder einen Händler, keine Zulassung im Ausland oder ähnliches.
- Die Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode muss vorliegen.
- Eine gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.) muss vorhanden sein.
- Die IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters ist bereit zu halten.
- Ein neuer Personalausweis (nPA) oder ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Android-Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ muss zur Verfügung stehen.
Zum Ablauf:
- Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen.
- Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
- Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen.
- Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
- Freigelegter Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- IBAN (Bankverbindung) für den Einzug der Kfz-Steuer/Infrastrukturabgabe der Halterin oder des Halters
- nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
- Antragsdaten werden automatisiert validiert.
- Gebühr mittels ePayment-System bezahlen.
- Eingaben und Antragsstellung bestätigen.
- Der Antrag wird durch eine Sacharbeiterin oder einen Sacharbeiter geprüft.
- Zulassungsbescheid inklusive Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt.
- Plakettenträger auf Kennzeichen aufbringen. Sie können anschließend sofort losfahren.
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf Kfz-Steuerrückstände und Gebührenrückstände.
Falls einer der Schritte nicht mit positivem Ergebnis abgeschlossen wird, wenden Sie sich bitte direkt an die Zulassungsbehörde.
Link zum Internetportal i-Kfz - Online-Zulassung
Zulassung/Umschreibung eines gebrauchten Fahrzeuges
Genauere Beschreibungen der einzelnen Vorgänge erhalten Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur.
Folgende Voraussetzungen müssen im Allgemeinen erfüllt werden:
- Es liegen Zulassungsbescheinigung Teil I und II mit Sicherheitscode vor.
- Bei Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeuges in Verbindung mit der Zuteilung neuer Kennzeichen sind die Siegelplaketten der bisherigen Kennzeichen mit einem Code versehen.
- Der Termin zur Hauptuntersuchung, gegebenenfalls auch Sicherheitsprüfung, ist nicht überschritten und nachweisbar.
- Eine gültige eVB-Nummer (Versicherungsnachweis) liegt vor.
- Die IBAN (Bankverbindung) für den Einzug der Kfz-Steuer liegt bereit.
- Ein neuer Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Funktion und ein Kartenlesegerät bzw. ein Android-Smartphone mit der „AusweisApp2“ ist vorhanden.
Im Rahmen der Online-Zulassung werden Sie durch den Vorgang geführt und müssen verschiedene Angaben und Daten erfassen. Dabei erfolgt eine automatische Prüfung auf Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).
Falls einer der Schritte nicht mit positivem Ergebnis abgeschlossen wird, wenden Sie sich bitte direkt an die Zulassungsbehörde.
Link zum Internetportal i-Kfz - Online-Zulassung
Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen i-Kfz (PDF).