Die Feldlerche ist ein im Heidekreis vorkommender Offenlandbrüter, der auf der Roten Liste Niedersachsens und Deutschlands als "gefährdet" eingestuft ist.
Die Lebensräume der Feldlerche werden regelmäßig durch Bauvorhaben und Bauleitplanungen überplant. Bei Betroffenheit eines Brutreviers ist davon auszugehen, dass ein Eingriff im Sinne des § 14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie eine Zerstörung nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG vorliegen, was eine naturschutzrechtliche Kompensation bzw. populationsstützende Maßnahmen erfordert. Im Heidekreis werden zur Bestimmung der Betroffenheit sowie zur Herstellung der Kompensationsflächen bestimmte Maßstäbe angesetzt, die dem Dokument "Die Feldlerche (Alauda arvensis) im Heidekreis - Kompensationsanforderungen für den Verlust von Feldlerchenbruthabitaten/-revieren" entnommen werden können. Das Dokument finden Sie hier als PDF-Datei zum Download.