Zum 01.03.2010 ist das neue Bundesnaturschutzgesetz vom 29.07.2009 und damit auch eine Neuregelung zum Thema Gehölz- und Röhrichtrückschnitt in Kraft getreten. Eine weitere Anpassung zum Jahreswechsel 2020/2021 ist, dass der erhebliche Rückschnitt oder die Entfernung von Bäumen, Baumreihen oder Alleen auch auf gärtnerisch genutzten Grundflächen nun schriftlich beantragt werden muss.