Wie lautet die ausführliche Bezeichnung des Studiengangs?
- Bachelorstudiengang Kommunalverwaltung oder
- Bachelorstudiengang Verwaltungsbetriebswirtschaft
Sie wissen noch nicht, welchen Schwerpunkt Sie wählen möchten? Das ist kein Problem, die endgültige Entscheidung treffen Sie erst während des Studiums.
Welche Voraussetzungen müssen Sie mitbringen?
- Hochschulzugangsberechtigung in Niedersachsen
- deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union
- Bewerberinnen und Bewerber dürfen das 40. Lebensjahr (Schwerbehinderte das 45. Lebensjahr) zum Studienbeginn noch nicht vollendet haben
- Interesse an rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhängen sowie an der Arbeit mit Gesetzen
- Freude an Herausforderungen und am Umgang mit Menschen
- Teamgeist, Flexibilität und Engagement
- gute sprachliche Fähigkeiten in Wort und Schrift
Die Eckdaten:
Das Studium beim Landkreis Heidekreis erfolgt unter der Ernennung zur Beamtin/zum Beamten auf Widerruf (Kreisinspektoranwärter/in). Das erfolgreiche Studium bildet die Zugangsvoraussetzung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste nach dem niedersächsischen Beamtenrecht.
Das Studium erstreckt sich über eine Dauer von drei Jahren und gliedert sich in praktische Trimester bei der Landkreisverwaltung sowie in theoretische Trimester bei der Kommunalen Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen (Standort in Hannover).
Während eines Praxistrimesters wird ebenfalls eine zweimonatige Fremdausbildung bei einer anderen Kommune stattfinden.
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Der Urlaubsanspruch beträgt 30 Tage im Jahr.
Die Besoldung (Anwärterbezüge) beträgt monatlich zurzeit 1.319,74 € brutto (Stand ab 01.12.2022).
Weitere Informationen finden Sie in gebündelter Form im Flyer (PDF).
Informationen der Kommunalen Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen zum Studiengang können Sie hier aufrufen.