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Kreisausschuss

Der Kreisausschuss des Heidekreises

Der Kreisausschuss ist wie der Kreistag und der Landrat ein Organ des Landkreises. Den Vorsitz im Kreisausschuss führt der Landrat.

Der Kreisausschuss bereitet die Beschlüsse des Kreistages vor. Des Weiteren beschließt er über alle Angelegenheiten, die nicht der Beschlussfassung des Kreistages vorbehalten sind und die nicht dem Landrat als Geschäfte der laufenden Verwaltung obliegen. Er tagt in der Regel einmal im Monat, seine Sitzungen sind nicht öffentlich.

Der Kreisausschuss besteht aus 13 Mitgliedern - 10 stimmberechtigten Kreistagsabgeordneten, zwei beratenden Kreistagsabgeordneten (Grundmandate) und dem Landrat. Die Sitzverteilung im Kreisausschuss bestimmt sich durch einen gesetzlich vorgegebenen Verteilungsschlüssel nach der Fraktions- bzw. Gruppenstärke der jeweiligen Parteien im Kreistag. Über die personelle Besetzung entscheiden die Fraktionen und Gruppen. Der Erste Kreisrat gehört dem Kreisausschuss als beratendes Mitglied an. Auch die Gleichstellungsbeauftragte nimmt an allen Sitzungen teil.

Die Verteilung der elf Sitze im Kreisausschuss sind im Kreistagsinformationssystem einzusehen. Den Vorsitz hat Landrat Jens Grote.

Neben dem Kreisausschuss gibt es nachstehende Ausschüsse des Kreistages. Zu deren Besetzung gelangen Sie mit einem Klick auf den Ausschuss.

Informationen zu Sitzungsterminen, Tagesordnungen, Beschlussvorlagen und Niederschriften der öffentlichen Sitzungen erhalten Sie im Kreistagsinformationssystem.