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Politik des Landkreises

Wer macht die Kreispolitik?

Die Landkreise sind Gemeindeverbände und Gebietskörperschaften, die ihre Angelegenheiten in eigener Verantwortung verwalten. Neben diesen kommunalen Aufgaben erfüllen die Landkreise auch Aufgaben als untere staatliche Verwaltungsbehörde.

Der Landkreis handelt durch seine Organe:

Der Kreistag und der Landrat werden von den wahlberechtigten Kreiseinwohnerinnen und Kreiseinwohnern gewählt. Der Kreistag wiederum bestimmt die Mitglieder des Kreisausschusses. Der Landrat ist politischer Repräsentant des Kreises und Chef der Verwaltung.