Das Regionale Raumordnungsprogramm des Landkreises Heidekreis ist der Raumordnungsplan für das Gesamtgebiet des Landkreises Heidekreis und enthält die Ziele und Grundsätze zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung der Nutzung der Flächen im Kreisgebiet.
Der Landkreis Heidekreis ist Träger der Regionalplanung und beabsichtigt gemäß dem Beschluss des Kreistages vom 15.12.2023 sein Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) neu aufzustellen. Die Aufstellung des RROP erfolgt nach § 13 Raumordnungsgesetz (ROG) und § 5 Niedersächsisches Raumordnungsgesetz (NROG).
Mit der öffentlichen Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten wird das Verfahren förmlich eingeleitet.
Das Verfahren für eine Neuaufstellung eines Regionalen Raumordnungsprogrammes beinhaltet folgende Schritte:
- Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten
- Erarbeitung eines Entwurfes
- Beteiligungsverfahren u.a. für öffentliche Stellen und die Öffentlichkeit
- Abwägung und Satzungsbeschluss
- Genehmigung durch die obere Landesplanungsbehörde
- Abschließende Bekanntmachung und Inkrafttreten
Die Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten sowie die Datenschutzerklärung stehen nachfolgend zum Download und zur Einsicht bereit.