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Bekanntmachung des amtlichen Endergebnisses des Bürgerentscheides zum Standort eines neu zu bauenden Heidekreis-Klinikums

Bekanntmachung des amtlichen Endergebnisses des
Bürgerentscheides zum Standort eines neu zu bauenden
Heidekreis-Klinikums

Der Abstimmungsausschuss des Landkreises Heidekreis hat in seiner Sitzung am 21.04.2021 das amtliche Endergebnis des am 18.04.2021 durchgeführten Bürgerentscheides wie folgt festgestellt:

Amtliches  Ergebnis
Betitelung Zahl
Abstimmungsberechtigte ohne Sperrvermerk (Stimmschein) 96.918
Abstimmungsberechtigte mit Sperrvermerk (Stimmschein) 18.366
Abstimmungsberechtigte insgesamt  115.284
Abstimmende insgesamt  55.325
Darunter Abstimmende mit Stimmschein (Briefabstimmung) 17.026
Ungültige Stimmzettel 89
Gültige Stimmzettel 55.236
Von den gültigen Stimmen entfielen auf Ja - 19.983 / Nein - 35.253

Ein Bürgerentscheid ist nach § 33 Abs. 3 Satz 3 des niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) verbindlich (erfolgreich im Sinne des Bürgerbegehrens), wenn zwei Bedingungen erfüllt sind:

a) Die Mehrheit der Abstimmenden entscheidet im Sinne des Begehrens (Ja-Stimmen)

b) Diese Mehrheit entspricht mindestens 20 % der Wahlberechtigten der letzten Kommunalwahl (22.989 Stimmen)

Beide Kriterien sind nicht erfüllt.

Der Bürgerentscheid ist gemäß § 33 Abs. 3 NKomVG nicht verbindlich (erfolgreich).

Bad Fallingbostel, 21.04.2021
Landkreis Heidekreis
Der Abstimmungsleiter

Ostermann