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Öffentliches Auftragswesen

Informationen zum Vergaberecht und zur eVergabe

Vergaberecht
Bau des Kreishauses in SoltauDer Heidekreis ist als öffentlicher Auftraggeber zur Einhaltung des Vergaberechts verpflichtet. Die Bestimmungen des Vergaberechts auf nationaler und europäischer Ebene dienen der öffentlichen Hand bei der Vergabe von Aufträgen als Rechtsgrundlage und Leitlinie für die wirtschaftliche Beschaffung von Lieferungen und (Bau-) Leistungen. Dabei sind folgende wesentliche Ziele zu beachten:

  • Gewährleistung von ungehinderten, transparenten und nichtdiskriminierenden wettbewerblichen Vergabeverfahren
  • Beachtung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei öffentlichen Beschaffungen
  • Bekämpfung von Korruption
  • Besondere Berücksichtigung mittelständischer Interessen

Weitere Informationen zum öffentlichen Auftragswesen sowie die derzeit geltenden Rechtsvorschriften finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr.


eVergabe
Die Übermittlung der Vergabeunterlagen wird so weit wie möglich elektronisch durchgeführt. Grundsätzlich können die Unterlagen über das Vergabeportal ELViS der Fa. Subreport von den Bewerberinnen und Bewerbern heruntergeladen werden. Der Versand in gedruckter Form findet nur noch in begründeten Ausnahmefällen statt.

Das Portal der Fa. Subreport können Sie hier aufrufen.


Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG)
Seit dem 01.01.2014 gilt das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Das Gesetz soll Verzerrungen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge entgegenwirken, die durch den Einsatz von Niedriglohnkräften entstehen, Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme mildern sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern.

Nähere Informationen hierzu finden Sie im Internetauftritt der Servicestelle zum Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz.